Terminvereinbarung-Fahrerlaubnis

Vorübergehende Schließung: Straßenverkehrsamt bezieht neue Räumlichkeiten in Duisburg-Neumühl

Das Straßenverkehrsamt bezieht Anfang März ein neues, modernes Gebäude auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Duisburg-Neumühl. Während des sukzessiven Umzuges zum neuen Standort können zeitweise keine Dienstleistungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde angeboten werden und es kommt zur vorübergehenden Schließung:

Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde bleibt von Dienstag, 5. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort auf der Daimlerstraße 3 in Duisburg-Neumühl geschlossen und öffnet voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort.

Zulassungsbehörde / Personen- und Güterverkehr
Die Zulassungsbehörde und der Bereich Personen- und Güterverkehr bleiben von Donnerstag, 7. März, bis einschließlich Montag, 11. März, am bisherigen Standort Ludwig-Krohne-Straße 6 in Duissern geschlossen. Beide Bereiche öffnen voraussichtlich wieder am 12. März am neuen Standort.

Während der Schließungszeiten finden abschließende Aufbauten, technische Anschlussarbeiten und der gesamte Umzug statt. Außerdem soll zum Ende ein sog. „Belastungstest“ am 11. März durchgeführt werden, bevor dann wieder sukzessive für die folgenden Tage für alle Bereiche des Straßenverkehrsamtes Online-Termine auf www.duisburg.de freigeschaltet werden.

Für den Besuch in den Gebäuden der Fahrerlaubnisbehörde (Daimlerstraße 3, 47167 Duisburg) und der Zulassungsbehörde (Ludwig-Krohne-Straße 6, 47058 Duisburg) sind folgende Regeln zu beachten: Weitere Termine werden täglich ausschließlich durch das System automatisiert online freigegeben, jeweils für den überschaubaren Zeitraum von 14 Tagen im Voraus. Wir bitten darum, von Nachfragen nach weiteren Terminen abzusehen.

Beschreibung

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Duisburg bietet Ihnen unter dem Link Terminvereinbarung-Fahrerlaubnis die Möglichkeit, einen Termin zu buchen.

Für sämtliche Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde können Sie bis zu zwei Wochen im Voraus online Termine buchen.
Zutritt zum Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie lediglich mit einem vereinbarten und durch Sie bestätigten Termin.
Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen im Bereich der Fahrerlaubnisse nur in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. „Taxischeine“, Umschreibung ausl. Führerscheine), andere nur in einer Bürgerservicestelle (z.B. Erst- und Wiedererteilungen), und wiederum andere bei beiden Stellen beantragt werden können (z.B. Verlängerungen Klassen C/D, Erweiterungen Klassen C/D).
Sofern eine Erledigung auch oder ausschließlich im Bürgerservice möglich ist, finden Sie einen entsprechenden Hinweis rechts neben der jeweiligen Dienstleistung samt Link zur alternativen Terminvereinbarung.
Die jeweiligen Details zu den einzelnen Dienstleistungen können Sie der ebenfalls jeweils verlinkten Infoseite entnehmen. 

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