Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Verkehrskontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch definitiv sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Lichtbild (35x45mm, biometrisch) ), bei einem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde (nicht im Bürger Service!!) kann dies auch kostenpflichtig (6,50€) an unserem Self Service Terminal der Bundesdruckerei vor Ort gemacht werden. Dieser befindet sich in unserem Wartebereich im 2.OG.
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein vor 1999 und nicht in Duisburg ausgestellt wurde
Gebühren
Führerscheintausch: 26,50 € +5,10 € für den Direktversand.
Der eventuell notwendige Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann ausschließlich mit EC-Karte gezahlt werden.
Institutionen
Den Antrag auf Umtausch des Führerscheins stellen Sie aktuell ausschließlich bei der zentralen Fahrerlaubnisbehörde in Neumühl.