Falls bei der Anmeldung keine Urkunde vorgelegt wird, ist diese spätestens bei der nächsten Pass- / Ausweisbeantragung vorzulegen.
Der Reisepass ist vorzulegen, damit die Eintragung des Wohnortes geändert werden kann.
Binnenschiffer mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit melden sich in den Bürger-Service-Stationen an.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich bei der Ausländerbehörde anmelden (siehe auch "Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit)!
Bei gemeinsamen Zuzügen aus dem Inland von Familienangehörigen, bei denen eine Person die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit und die andere Person eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit besitzt, kann die Anmeldung beider Personen gemeinsam in den Bürger-Service-Stationen erfolgen. Der Aufenthaltstitel ist vorzulegen.