Pfandleihererlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.

Bei Wohnort in Duisburg muss der Antrag mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) beim

Bürger- und Ordnungsamt,

Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14,

47051 Duisburg, 
gestellt werden