Gesetzliche Grundlagen der Denkmalpflege

Beschreibung

Beschreibung

Gesetzliche Grundlage der Denkmalpflege

Bodendenkmalpflege heißt, einen gesetzlichen Auftrag im Interesse der Allgemeinheit und nachfolgender Generationen zu erfüllen. Dabei sollen die Stadtarchäologie und der Denkmalschutz nicht als Bremsklötze angesehen werden, die jegliche Bauvorhaben verweigern. Sie moderieren eher einen Dialog zwischen Vergangenem und Zukünftigem.

So benötigen eingetragene Bodendenkmäler zwar eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei Veränderungen und Bauvorhaben, jedoch wird nach §9 des Denkmalschutzgesetzes NRW abgewogen ob diese nicht doch möglich sind. Unter Auflagen und Bedingungen wird dann oftmals eine Genehmigung erteilt.

Die Stadtarchäologie ist Ansprechpartner um bei Bauvorhaben über eingetragene Bodendenkmäler oder archäologische Verdachtsfälle, wie bekannte Fundstellen oder vermutete Bodendenkmäler, zu informieren sowie über die nötigen Maßnahmen aufzuklären und zu beraten. Solche Bauvorhaben werden im Anschluss z. T. auch vor Ort von der Stadtarchäologie begleitet.

Es ist dabei nach §13 Denkmalschutzgesetz NRW nicht jedem erlaubt, nach Bodendenkmälern zu graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer zu bergen. Hierzu bedarf es einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung.

Das Auffinden archäologischer Denkmäler muss unterdessen unverzüglich der Gemeinde oder dem Landschaftsverband angezeigt werden (§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW), wobei es mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand belassen werden muss.

Aufbau der Denkmalbehörden

Denkmalschutz und Denkmalpflege folgt in Nordrhein-Westfalen einem dreistufigen Verwaltungsaufbau (Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde).

Als Einrichtung der Unteren Denkmalbehörde ist die Stadtarchäologie Duisburg die 'Denkmalschutz und Denkmalpflege'-ausführende Instanz. Als Leitwerk dient ihr dabei das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) aus dem Jahre 1980.

Die Stadtarchäologie ist somit für Bürger ein Adressat für Anfragen, Anträge, Widersprüche und ähnliches zum Thema Denkmalpflege und Bauvorhaben. Sie prüft Baugenehmigungen, kommunale Bauleitpläne, informiert und berät.

Die Untere Denkmalbehörde mit ihrer fachlich beratenden, helfenden, organisatiorisch unterstützenden sowie vorsorgenden Funktion wird dabei stets von der Oberen und Obersten Denkmalschutzbehörde beraten, beaufsichtigt und auf ein gesetzeskonformes Handeln hin überprüft.