Pharmazeutische Überwachung

Die Amtsapothekerin ist zuständig für die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs, teilweise auch für die Überwachung des Gefahrstoffeinzelhandels.

Beschreibung

Beschreibung

Arzneimittelverkehr:

Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Die Sicherheit, Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel muss zum Schutz der Verbaucher stets gewährleistet sein. Deshalb unterliegt der Handel mit Arzneimitteln einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die von der Amtsapothekerin überwacht werden.

Betäubungsmittelverkehr:

Betäubungsmittel sind Arzneimittel, die wegen eines hohen Suchtpotentials sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Arzneimittel im Einzelhandel:

Außer in Apotheken können freiverkäufliche Arzneimittel auch in Drogerien, Drogeriemärkten, in der Gesundheitsabteilung von Supermärkten und auf Wochenmärkten erworben werden. In diesen Einzelhandelsgeschäften werden keine Arzneimittel hergestellt, sondern ausschließlich Fertigarzneimittel angeboten. Hier achtet die Amtsapothekerin besonders darauf, dass die Medikamente nicht über das Verfalldatum hinaus in den Verkehr gebracht werden und dass eine sachkundige Person immer zur Beratung zur Verfügung steht.

Aufgabengebiet der Pharmazeutischen Überwachung:

  • Erlaubniserteilung für Apotheken / Krankenhausapotheken
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen für Apotheken, Krankenhausapotheken, Altenheime und Rettungsdienste
  • Überwachung des Verkehrs mit Arznei-, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel (partiell)
  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Krankenhäusern und bei Ärzten
  • Überwachung der Arzneimittellagerung in Alten- und Pflegeheimen
  • Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes