Medizinische Heimaufsicht

Die medizinische Heimaufsicht des Gesundheitsamtes führt u. a. die infektionshygienische Überwachung der Altenpflegeheime durch.

Beschreibung

Beschreibung

Altenpflegeheime/Altenheime werden in Abständen von ca. ein bis zwei Jahren von Ärztinnen und Ärzten des Amtsärztlichen Dienstes begangen. Die Besichtigung wird in der Regel rechtzeitig angekündigt. Schwerpunkt ist die Prüfung der Hygiene der Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner.

Grundlage hierfür ist § 35 des Infektionsschutzgesetzes.

Außerdem wird die medizinische Heimaufsicht tätig bei der Beurteilung der Pflege in Kooperation mit der Heimaufsicht beim Amt für Soziales und Wohnen (Sozialamt)