Schwerbehindertenparkausweis beantragen, blauer Parkausweis

Die Parkerleichterung kann von Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden beantragt werden. Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Juli 2009 wurde diese Regelung auch auf Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokemelie oder mit einer vergleichbaren Funktionseinschränkung ausgeweitet. Somit kann auch dieser Personenkreis den "blauen" Parkausweis für Behinderte beantragen.

Beschreibung

Beschreibung

Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können Sie unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze nutzen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt in Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

Ein formloser Antrag kann durch die behinderte Person selbst oder einer entsprechend bevollmächtigten Person schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Bevollmächtigte Personen müssen eine Vollmacht oder Bestellung vorlegen. Bei einer schriftlichen Beantragung können Sie die Unterlagen auch in deutlich lesbaren Kopien einreichen.

HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Terminbuchung online:
Nutzen Sie hierzu bitte die Möglichkeit hier, Termine online (Öffnet in einem neuen Tab) zu buchen.


Die Beantragung ist auch weiterhin per Briefpost möglich.