Sondernutzungserlaubnis

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen: Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Restaurationsbereiche, Straßenfeste, etc.