Städtebauliche Verträge

Die Stadt überträgt einem privaten Investor oder Bauherrn die Planung und Herstellung einer öffentlichen Straße, oder/und anderer städtebaulicher Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung für das Bauvorhaben sind, meistens im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren.

Beschreibung

Beschreibung

Dadurch kann ein frühzeitiger Straßenausbau und damit die Erschließung von weiteren Bauvorhaben sichergestellt werden. Als Grundlage wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem privaten Investor oder Bauherrn geschlossen.

Besondere Voraussetzungen:
Der private Investor oder Bauherr muss in der Lage sein, die Maßnahme planerisch, finanziell und tatsächlich umsetzen zu können.