Parkgenehmigung im Park- und Halteverbot beantragen

Für Bereiche, auf denen das Parken oder Halten verboten ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies gilt bei Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem.

Für Bereiche, auf denen das Parken erlaubt ist, ist ebenfalls eine Genehmigung zu beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung vom Haltverbot:

Sollten Sie im Bereich von absoluten Halteverbotszonen Be- und Entladetätigkeiten durchführen wollen, z. B. bei einem Umzug, so ist der Antrag ca. 14 Tage vor dem Umzug schriftlich beim

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Verkehrsmanagement
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg

zu stellen.

Dem Antrag ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen eine Kopie des Kfz-Scheins/ZB I, wenn der Umzug selbständig durchgeführt wird, oder der Name des beauftragten Umzugsunternehmens beizufügen.

Wird nach Erteilung der Sondererlaubnis für das Parken das Kennzeichen des Fahrzeugs geändert, kann die Erlaubnis unter Vorlage des Fahrzeugscheines /ZB I gegen eine Gebühr von 12,- Euro auf das neue Kennzeichen abgeändert werden.