Parkausweis für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen
Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in diesem Bereich beantragen.
Details
Dokumente
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugschein
HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür bitte die Möglichkeit, den Termin online (Öffnet in einem neuen Tab) zu buchen. Die Beantragung ist auch weiterhin per Briefpost oder E-Mail möglich.
Gebühren
120,- € für ein Jahr
Bei Verlust des Ausweises, Kennzeichenwechsel oder Wechsel der Bewohnerzone ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten.
Eine Barzahlung ist NICHT möglich!
Bemerkung
Ausnahme für Gewerbe in Bewohnerparkbereichen
Gewerbetreibende, die in Bewohnerparkbereichen Ihren Betrieb haben, aber nicht Bewohner sind und auch über keinen eigen Stellplatz verfügen und zur Ausübung Ihrer Tätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen sind (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten oder Kundendienst). Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, kann für den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsbetrieb für eines seiner Kraftfahrzeuge - nach einer Einzelfallprüfung - eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich an seinem Betriebssitz erteilt werden. Wenn das Gewerbe ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes), können in der Regel keine Ausnahmen erteilt werden. Für Angestellte kann ebenfalls keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Thorsten Firzlaff | Sachbearbeiter | 0203 94000 | |
Frau Birgit Schünke | Sachbearbeiterin | 0203 94000 | |
Frau Ines Swars | Sachbearbeiterin | 0203 94000 |