Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Sie sind in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen.
Zu den Kosten zählen:
- Herstellung der Grundstückszufahrt (Bordsteinabsenkung, Pflasterung usw.)
- Kosten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AÖR (Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 v. H. des Brutto-Gesamtaufwands für die technische Bearbeitung durch WBD gem. Entgeltordnung der WBD-AöR für besondere Leistungen)
- ggf. Kosten für Veränderung der Straßeneinrichtungen (Laternen, Schilder o. ä.)
Der Antrag selbst ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
§ 16 StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Hinweise
Senden Sie den Antrag zusammen mit der Skizze an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement. Dort wird er geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. Die weitere Betreuung erfolgt durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AÖR. Mit diesen muss dann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Der Antragsteller beauftragt danach eine zugelassene Straßenbaufirma.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement.