Bewohnerparken in Duisburg
Für Bewohner besonders belasteter Wohngebiete hat die Stadt Duisburg Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen.
Details
Dokumente
- Personalausweis mit Meldeanschrift oder
- Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Kraftfahrzeugschein
- bei Fahrzeugwechsel der bereits vorhandene Parkausweis
- falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
Ist Duisburg Zweitwohnsitz, ist grundsätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Gebühren
Die Jahresgebühr beträgt 30,70 €. Zahlbar ist diese Gebühr ausschließlich mit der EC-Karte oder Kreditkarte. Zudem besteht die Möglichkeit, den Ausweis für zwei Jahre zu erwerben (gilt nicht bei Zweitwohnsitz). Die Gebühr beträgt dann 61,40 €.
Bei Verlust des Ausweises, bei Umzug in eine andere Bewohnerzone oder bei Kennzeichenwechsel ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten. Verwaltungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Bemerkung
Wer in einer Bewohnerparkzone amtlich gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner*innen beantragen.
Die Beantragung dieser Ausnahmegenehmigung kann online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und den Ausdruck zuhause entfällt damit die zwingende persönliche Vorsprache.
Alle Informationen zur Onlinebeantragung finden Sie im Serviceportal unter „Bewohnerparken":
Serviceportal der Stadt Duisburg (Anmeldung erforderlich) (Öffnet in einem neuen Tab)
Selbstverständlich können Sie Ihren Bewohnerparkausweis auch weiterhin persönlich in unserem Büro im Stadthaus beantragen.
Der Bewohnerparkausweis ist im Fall einer persönlichen Beantragung identisch mit dem Ergebnis der Onlinebeantragung. Die bisherigen grünen Parkausweise sind komplett durch die weiße, unlaminierte Papiervariante ersetzt worden.
Änderungen an schon bestehenden Bewohnerparkausweisen (Kennzeichenänderung oder Zonenänderung durch Umzug) können zurzeit nur in unserem Büro durchgeführt werden. Anfallende Gebühren sind dort ausschließlich per Karte sofort zahlbar.
Hinweise:
Der Antrag kann selbst oder durch einen Dritten gestellt werden. Es sind aber in jedem Fall die Ausweisdokumente des Antragstellers vonnöten.
Der Parkausweis wird grundsätzlich sofort ausgehändigt. Bei Wegzug aus Duisburg ist der Ausweis wieder im Fachamt abzugeben.
Es kann nur ein Parkausweis je Bewohner beantragt werden.
Online Terminbuchung: (ohne Anmeldung im Serviceportal)
Persönliche Termine können momentan nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie hierzu die Möglichkeit,
den hier Termin online (Öffnet in einem neuen Tab) zu buchen.
Zusätzlich können Sie auch unter Angabe Ihres Namens, einer Telefonnummer und des genauen Anliegens per E-Mail unter sonderparkgenehmigungenstadt-duisburgde um einen Rückruf bitten.
Verlängerung:
Die Verlängerung kann frühestens 4 Wochen vor Ablauf erfolgen, zählt aber ab Ablaufdatum. Oben genannte Hinweise zur Möglichkeit der Online-Beantragung oder zur Terminvereinbarung für eine persönlichen Beantragung gelten bei Verlängerungen gleichermaßen.
Sind Sie gerade nach Duisburg zugezogen?:
Neubürger, die noch nicht umgemeldet sind, haben die Möglichkeit, einen vorläufigen Bewohnerparkausweis zu beantragen (bitte Mietvertrag vorlegen), welcher 4 Wochen gültig ist. In dieser Zeit muss bei einer erneuten Vorsprache nachgewiesen werden, dass die Ummeldung erfolgt ist. Die Kosten betragen ebenfalls 30,70 € für das gesamte erste Jahr. Die Gebühr ist bereits bei der Beantragung des vorläufigen Bewohnerparkausweises zu entrichten.
Verlust des Bewohnerparkausweises:
Bei Verlust können Sie gegen eine Verlustbescheinigung einen Ersatz für die restliche Laufzeit erhalten. Es müssen Personalausweis und Fahrzeugschein vorgelegt werden. Für das Duplikat wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro fällig.
Soll zeitgleich das Kennzeichen im Bewohnerparkausweis geändert werden, so ist zusätzlich zum Personalausweis und Fahrzeugschein ein Beleg vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das alte Fahrzeug abgemeldet wurde (z.B. Quittung vom Straßenverkehrsamt).
Bewohnerparkausweis für motorisierte Zweiräder:
Auch für motorisierte Zweiräder können Bewohnerparkausweise beantragt werden. Der Ausweis wird nicht am Zweirad hinterlegt. Die Verkehrsüberwachung kann mit technischen Hilfsmitteln direkt vor Ort abklären, ob für das Zweirad ein Bewohnerparkausweis ausgestellt ist oder nicht.
Bewohnerparkausweis für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen:
Auch für Motorroller oder Microcars können Bewohnerparkausweise beantragt werden.
Bewohnerparkausweis bei Leihwagen:
Da der Leihwagen ein anderes Kennzeichen hat, muss dies mitgeteilt werden. Dies kann telefonisch oder per E-Mail (sonderparkgenehmigungenstadt-duisburgde) geschehen. Neben dem Kennzeichen des Bewohnerparkausweises muss das Kennzeichen des Leihwagens und die Zeitspanne, in der der Leihwagen gefahren wird, angegeben werden. Sollte dies länger als 14 Tage dauern, muss nochmals eine Mitteilung ans Amt erfolgen, damit eine Verlängerung erteilt werden kann. Nach Mitteilung kann der Bewohnerparkausweis mit einem Hinweiszettel „Leihwagen“ im vorübergehenden Fahrzeug genutzt werden.
Institutionen
Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr
Stadthaus - Eingang Moselstraße
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg
Öffnungszeiten:
Derzeit nur nach Terminvergabe.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|
Herr Thorsten Firzlaff | Sachbearbeiter | 0203 94000 | |
Frau Birgit Schünke | Sachbearbeiterin | 0203 94000 | |
Frau Ines Swars | Sachbearbeiterin | 0203 94000 |