Barrierefreies Planen und Bauen

Barrierefreies Planen und Bauen soll Menschen mit Behinderungen die Auffindbarkeit und Nutzung baulicher Anlagen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe, ermöglichen s. § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).

Beschreibung

Beschreibung

Aufgabenstellung

Die Koordinierungsstelle berät Bauherren und Architekten über die Einhaltung und die Umsetzung behindertengerechter und barrierefreier Planungen und Bauausführungen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Bauten. Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle bei baulichen Anlagen für die Anfertigung von Stellungnahmen zu Aspekten der Barrierefreiheit zuständig.

§ 49 der Landesbauordnung (BauO NRW 2018)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft die Koordinierungs-stelle die Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Bauvorhaben und teilweise bei Gebäuden mit Wohnungen im Sinne des § 49 BauO NRW 2018.

Barrierefrei-Konzept

Seit dem 01. Januar 2020 ist ein Barrierefrei-Konzept nach § 9a Verordnung über Baufachliche Prüfungen (BauPrüfVO NRW) den Bauvorlagen beizufügen. Dies betrifft neu zu errichtende, öffentlich zugängliche Gebäude gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind. Die Angaben zur Barrierefreiheit sind in einem schriftlichen Erläuterungsbericht zu formulieren und durch zeichnerische Darstellungen zu ergänzen.

Arbeitsgruppe-Bauen

In der AG-Bauen werden große und für die Stadt Duisburg bedeutsame Planungen und Bauvorhaben hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit vorgestellt und beraten.

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat beteiligt Menschen mit Behinderungen an kommunalen Entscheidungsprozessen und gewährleistet, dass deren Belange angemessen vertreten werden. Dem Beirat werden Entscheidungen der Gremien des Rates der Stadt zur Beratung vorgelegt.