Zum Schutz vorhandener
- Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, etc.)
- Entsorgungsleitungen (Kanal)
- Versorgungseinrichtungen (Schaltkästen, Trafostationen, etc.)
werden Auskünfte über die betroffenen Leitungsbetreiber erteilt. Diese Auskünfte dienen als Hilfestellung bei der Planung von Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet. Planunterlagen sind bei den Leitungseigentümern einzuholen.
Die Information kann formlos schriftlich beantragt werden. Ein Onlineantragsverfahren ist in Vorbereitung.