Alle deutschen Personen ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Personalausweis, oder Reisepass zu besitzen.
Der Personalausweis speichert die persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem man sich in Zukunft schneller und sicherer im Internet ausweisen kann. Personalausweise enthalten bei allen Personen über 6 Jahren den Fingerabdruck. Der Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.
Der Personalausweis ist bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Personalausweise können nicht verlängert werden!
Alle Deutschen, die in Duisburg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis bei einem der Bürger-Services der Bezirksämter beantragen. Eine persönliche Vorsprache (auch für Minderjährige) ist zwingend erforderlich. Die Aushändigung des Personalausweises kann nur im gleichen Bürger-Service erfolgen.
Sollten über 16-jährige Personen nicht anhand eines amtlichen Dokument mit Lichtbild identifiziert werden können, kann ein naher Verwandter (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister) die Identität bestätigen. Die Verwandtschaft ist anhand geeigneter Urkunden nachzuweisen.
Das digitale Lichtbild für Ihren Personalausweis können Sie direkt vor Ort in der Bürger-Service-Station erstellen. Digitale Bilder können auch bei zertifizierten Fotostudios und Fotograf*innen und auch bei einigen Drogerieketten erstellt werden. Dort erhalten Sie einen Data-Matrix-Code (QR-Code) den Sie bei der Beantragung vorlegen. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios und Dienstleister kann über folgende Internetseite abgerufen werden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Fotografen angezeigt, die an dem Verfahren bereits teilnehmen. Hinweis: Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.
Bei der ersten Beantragung in Duisburg zusätzlich: Geburts- oder Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift
Bei der ersten Beantragung nach der Einbürgerung zusätzlich: Nationalpass oder eine beglaubigte Kopie davon.
Zum Sorgerecht für Kinder unter 16 Jahren beachten Sie bitte folgende Hinweise:
a) Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt: Bitte beachten Sie, dass bei der Vorsprache im Bürgerbüro die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen sind und der Antrag bzw. die Zustimmung von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.
b) Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.
c) Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt: Hier können Sie als Mutter allein den Antrag stellen.
d) Sie leben als sorgeberechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt: Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorgerecht bei Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei Ihnen aufhält, vorgelegt werden.
e) Sie sind Vormund/Pfleger(in): In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzen.
f) Das Kind befindet sich in der Familienpflege: In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie entweder das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge für das Kind besitzen.
Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis selber beantragen.
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen steht in allen Bürger-Service-Stationen ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, an dem Bürgerinnen und Bürger gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € in wenigen Minuten Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift selber erfassen können.
Gebühren
für Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
für Personen ab 24 Jahren: 46,00 €
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: Gebührenfrei
Änderung der PIN bei der Ausweisbehörde: Gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: Gebührenfrei
Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 70 Euro.
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte, Debit-Karte sowie Kreditkarte gezahlt werden.
Hinweis: Bei Beantragung kann eine E-Mailadresse angegeben werden, um automatisiert über die Lieferung des Dokuments informiert zu werden.
Bemerkung
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern Sie bei der Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Personalausweis vom Ehegatten abgeholt wird.
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 56 Tage vor der Heirat möglich. Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.
Sollte wegen Krankheit, dauerhafter Behinderung oder aus anderen Gründen keine Ausweisbeantragung mehr möglich sein, kann auf Antrag eine Befreiung von der Ausweispflicht ausgesprochen werden.
Weiterer Ablauf:
Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion dauert in der Regel etwa sechs Wochen.
Sie haben die Möglichkeit, in den Bürger-Service-Stationen, kostenfrei eine neue PIN setzen zu lassen, wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben und Ihre PIN nicht mehr wissen.
Die Zusendung eines Ersatz-PIN-Briefes sowie die Änderung der PUK in der Bürger-Service-Station ist nicht möglich.
Die Aushändigung eines PIN-/PUK-Briefes erfolgt nur im Rahmen der Beantragung eines neuen Personalausweises.
Eine Auskunft über Ihr Sperrkennwort erhalten Sie ebenfalls in den Bürger-Service-Stationen.