Sonderinvestitionsprogramme (SIP)

Beschreibung

Beschreibung

Am 30.09.2015 hat die Landesregierung NRW das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) verabschiedet. Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder mit diesem Gesetz bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen.

Mit Bescheid vom 08.10.2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage des KInvFöG NRW Kapitel 1 der Stadt Duisburg Fördermittel zur Stärkung der Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur in Höhe von 73.031.503,74 EUR zur Verfügung gestellt. Der Förderzeitraum für Kapitel 1 endet am 31.12.2023.

Die Fördermaßnahmen nach KInFöG NRW, Kapitel 1 werden bei der Stadt Duisburg unter „KIDU“ (Kommunale Investitionen in Duisburg) geführt.

Mit Bescheid vom 22.01.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage des KInvFöG NRW Kapitel 2 der Stadt Duisburg Fördermittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in Höhe von 56.510.416,00 EUR zur Verfügung gestellt. Der Förderzeitraum für Kapitel 2 endet am 31.12.2025.

Die Fördermaßnahmen nach KInFöG NRW, Kapitel 2 werden bei der Stadt Duisburg unter „KIDU Schule“ (Kommunale Investitionen in Duisburg - Schule) geführt.

Um die Kapitel 1 und 2 des KInvFöG NRW innerhalb der Stadt Duisburg umzusetzen, wurden die seinerzeit gegründeten Stabsstellen

I-04 Investitionsoffensive 2015 und
I-05 Sonderinvestitionsprogramme Schule

mit Wirkung ab 01.04.2020 zu einer neuen Stabsstelle „I-04 Sonderinvestitionsprogramme“ zusammengelegt.

Ab dem 19.02.2021 ändert sich erneut die Bezeichnung der Stabsstelle durch die Verlagerung in ein anderes Dezernat in

"V-05 Stabsstelle Sonderinvestitionsprogramme" - kurz V-05 SIP.

Weiterhin ist die Stabsstelle mit der Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ betraut.

Laut Projektverfügung zur Abwicklung der Förderprogramme "KIDU", "Gute Schule 2020" und "KIDU Schule" hat der Oberbürgermeister gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW i. V. m.§ 5 Abs. 3 der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Auftrag erteilt, die Umsetzung der Förderpakete KIDU und KIDU Schule in Bezug auf die Förderkonformität und die Verwendungsnachweisprüfung von Beginn an prüferisch zu begleiten und beratend zu unterstützen. Bezüglich dieser prüfungsbezogenen Komponenten wurden vom RPA Handlungsanweisungen mit detaillierten Prozessbeschreibungen erstellt.

Die aktuelle Handlungsanweisung (inklusive Anlagen) kann unter "Links und Downloads“ heruntergeladen werden.