Unterhaltsheranziehung (für Heimbewohner)
Angehörige von Empfängern, die Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen.
Details
Von Leistungsempfängern der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch ( SGB XII)
Angehörige von Empfängern, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 94 SGB XII. Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über.
Von Leistungsempfängern aller anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch ( SGB XII)
Angehörige von Empfängern, die Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch ( SGB XII) erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 94 SGB XII. Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über. Verwandte von Empfängern, die Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII erhalten, werden gem. § 43 SGB XII nur zum Unterhalt herangezogen, sofern deren jährliches Einkommen über einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Von Leistungsempfängern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch ( SGB II)
Angehörige von Empfängern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten, werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) zur Zahlung von Unterhalt heran gezogen. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 33 SGB II. Nach dieser Vorschrift kann das jobcenter Duisburg als Träger der Leistung durch schriftliche Anzeige an den Unterhaltspflichtigen bewirken, dass der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der erbrachten Leistung auf sie übergeht.
Sprech-/Öffnungszeiten:
Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |