Nichtstädtische Schuldnerberatungen bieten auch:
- AWO
- Caritas
- Diakonisches Werk etc
Kunden, die AlgII beziehen, müssen sich, zwecks Klärung der Kostenübernahme, erst beim Jobcenter die Erlaubnis einholen, eine Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände aufsuchen zu dürfen.
Die Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale NRW eV Duisburg finden Sie auf der
Friedrich-Wilhelm-Str. 30
47051 Duisburg
Tel: (0203) 488 011 01
e-mail: serviceverbraucherzentralenrw
Schuldnerkartei:
Beim Amtsgericht gibt es eine Kartei, die alle Schuldner auflistet, die einen Offenbarungseid geleistet haben UND gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Auskunft bekommt nur der Schuldner selbst. Tel: 9928-656