Mietspiegel für die Stadt Duisburg
Der Mietspiegel 2021 ist gültig ab dem 01. November 2021. Er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Beschreibung
Der Duisburger Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Mietern als auch Vermietern eine Orientierungsmöglichkeit, um die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Er gilt für Mietwohnungen in frei finanzierten Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, und vermietete Eigentumswohnungen; er gilt nicht für geförderte Wohnungen und Wohnungen in Heimen (Pflege, Senioren, Jugend, Studierende).
Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete. Während Kosten für kleinere Instandhaltungen enthalten sind, sind keinerlei Betriebskosten, keine Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung enthalten. Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (MietRÄndG) hat zu einer Ergänzung des § 558 Abs. 2 BGB geführt. In diesem wird klargestellt, dass auch energetische Aspekte zu den Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen zählen und bei der Berechnung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind.
Die Mietspiegelkommission hat sich für die Anwendung von Einzelmerkmalen entschieden und ein Punktesystem festgelegt, bei dem mehrere Einzelaspekte berücksichtigt werden. Grundlegend dabei ist, dass ein einzelnes Merkmal nicht ausreicht, um einen Zuschlag auf die Vergleichsmiete zu erzielen. Die Addition von Merkmalen bei energetischen Maßnahmen muss einen Punktewert von 8 erreichen, um einen Zuschlag in Höhe von 8 % auf den Mittelwert zu erhalten.
Bis zum Jahr 2015 konnten Wohnungen, die mit einem erheblichen Bauaufwand um-, ausgebaut oder erweitert worden sind, einer höheren Baualtersklasse zugerechnet werden. Dieser Punkt hatte immer wieder Schwierigkeiten in der Anwendung erkennbar werden lassen. Der unbestimmte Begriff des wesentlichen Bauaufwands wurde durch einen Punktekatalog ersetzt. Für das Vorhandensein von bestimmten Ausstattungsmerkmalen gibt es Punkte, die bei Erreichen einer bestimmten Höhe Zuschläge in Form von Prozentangaben auf den Mittelwert der Zelle erlauben.
Die Abschläge wurden mit konkreten Cent - und Prozentangaben versehen, um die Anwendung des Mietspiegels für alle Nutzer zu erleichtern.