Konferenz Alter und Pflege Duisburg (KAP DU)

Aufgrund gesetzlicher Änderungen in der Alten- und Pflegepolitik wurden im Rahmen der Gremienarbeit Umstrukturierungen notwendig. So wurde aus der bislang tätigen "Pflegekonferenz" die Konferenz "Alter und Pflege" in der Stadt Duisburg (KAP DU).

Beschreibung

Beschreibung

Die KAP DU hat die Aufgabe, sämtliche Fragen der Alten- und Pflegepolitik im Sinne des APG zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Insbesondere wirkt die KAP DU bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mit.

Dazu gehören: 

  • die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung, 
  • die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartierstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  • die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen, 
  • die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs-, und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
  • die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements,
  • die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Absatz 7 Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.

Die KAP DU setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Stimmberechtigte Mitglieder der KAP DU sind je 1 Vertreter bzw. eine Vertreterin oder eine entsprechende Stellvertretung:

  • für die Kommune
  • der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, DRK, Der Paritätische, Jüdische Gemeinde), des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., des Ver-band Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., des Landesverband freie ambulante Krankenpflege e.V., des BAD e.V. und der kommunalen Pflegeeinrichtungen für die vor Ort tätigen ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • für die Einrichtungen der Menschen mit Behinderungen
  • für die Einrichtungen chronisch-/psychisch-/suchterkrankten Menschen 
  • für die gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung (AOK Rheinland/Hamburg, BKK Landesverband Nordwest, Verband der Ersatzkassen e.V., IKK classic, Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft Bahn See, Sozialversicherung für Landwirt-schaft, Forsten und Gartenbau
  • der privaten Kranken-/Pflegeversicherung 
  • des Medizinischen Dienstes der Kassen
  • des Seniorenbeirates
  • des Integrationsrates
  • die Interessensvertretung von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronischkranken Menschen, Angehörigen und Seniorenwohngemeinschaften
  • für die pflegenden Angehörigen 
  • für die Selbsthilfegruppen 
  • Beratende Mitglieder (ohne Stimmberechtigung) sind je 1 Vertreter bzw. Vertreterin oder eine entsprechende Stellvertretung: 
  • der Alzheimer Gesellschaft 
  • des Forums Demenz
  • des Demenzservicezentrums westliches Ruhrgebiet 
  • der Ärztekammer Nordrhein 
  • der Kassenärztlichen Vereinigung 
  • der Duisburger Krankenhaussozialdienste 
  • des Gesundheitsamtes 
  • der kommunal geförderten Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) 
  • der Wohnungswirtschaft
  • der Verbände der Pflegeberufe
  • der Gewerkschaften
  • des Sachgebietes Alten-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten des Amtes für Soziales und Wohnen
  • der kommunalen Senioren- und Pflegeplanung
  • des Amtes für Stadtentwicklung und Projektplanung (DU2027)

Darüber hinaus können zu den Sitzungen der KAP DU oder zu evtl. gegründeten Arbeitskreisen Betroffene/fachkundige Personen hinzugezogen werden. Betroffene/fachkundige Personen besitzen kein Stimmrecht.

Die KAP DU wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine Vor-sitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Die oder der Vor-sitzende leitet die Sitzungen und kommuniziert deren Beschlüsse nach außen.

Die Geschäftsführung der KAP DU wird von der Stadtverwaltung wahrgenommen. Informationen über die Arbeit der KAP DU und Protokolle über die Sitzungen erhält man von der eigens eingerichtete Geschäftsstelle der KAP DU. Sie ist verantwortlich für die organisatorischen Arbeitsgrundlagen der KAP DU und für die Konferenzstruktur also die Sitzungsvorbereitung, -abwicklung, und -nachbereitung. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartnerin für die Weiterleitung von Informationen und Fragestellungen an die Konferenz.

Die Sitzungen der KAP DU finden bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich statt. Die Sitzungen der Konferenz sind öffentlich. Näheres ist in der Geschäftsordnung der KAP DU geregelt.

Die 1. Sitzung des Jahres ist für den 09.02.2022 um 14:00 Uhr geplant.

Die 2. Sitzung des Jahres ist für den 26.10.2022 um 14:00 Uhr geplant.