Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Geldleistungen durch die anspruchsberechtigte Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können.

Beschreibung

Beschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt - eine Leistung der Sozialhilfe - wird nach Regelsätzen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Der Regelsatz soll die Kosten des Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Haushaltsstrom, Kleidung, Elektrogeräte, Möbel, Bettwäsche, Hausrat, Gardinen, kleine Schönheitsreparaturen, Telefongebühren u.ä.). Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten, Warmwasserkosten und ggf. Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Im Einzelfall können Mehrbedarfszuschläge z.B. für Schwerbehinderung, Alleinerziehung, Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung anerkannt werden.

Daneben können einmalige Beihilfen nur für

  • die Erstausstattung der Wohnung
  • die Erstausstattung von Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten

gewährt werden.

Ansprechpartner/innen für die Antragstellung und Bewilligung der Hilfen sind die Sachbearbeiter/innen in den Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen im jeweiligen Bezirksamt. Für Personen in Einrichtungen (z. B. Alten- und Pflegeheime) wird die Leistung im zentralen Amt für Soziales und Wohnen erbracht.