Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Damit können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätz-liche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit erhalten.

Einen Überblick über die Leistungen aus dem Bildungspaket finden Sie auf dieser Seite.

Beschreibung

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Sie können Ihre Anträge auf Leistungen der Bildung und Teilhabe online stellen! 

Klicken Sie hierfür auf folgenden Link: Bildung und Teilhabe beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten (ca. 6 Wochen) wird darum gebeten, von Rückfragen, auch bezüglich des Antragseinganges, abzusehen.

Was ist das Bildungspaket?

Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt ab Geburt und bis zum Ende der Schullaufbahn, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden können).

Kinder, die Leistungen nach dem SGB VIII erhalten sowie Berufsschülerinnen und -schüler mit Bezug von Ausbildungsvergütung haben keinen Anspruch auf das Bildungspaket.

Sollten Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, aber über ähnlich geringe Einkommensverhältnisse verfügen, haben Sie eventuell Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes NRW. Hierüber kann die Mittagsverpflegung in Schule und Kita übernommen und ein Zuschuss für Klassenfahrten gewährt werden.

Weitere Informationen über den Härtefallfonds finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: https://www.mags.nrw/haertefallfonds.


Welche Leistungen enthält das Bildungspaket?

  • Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden
  • Lernförderung für Kinder und Jugendliche, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist 
  • Mittagessen für Kinder in Kindertagespflege, Kita oder Schule wenn dort regelmäßig Mittagsmahlzeiten angeboten werden
  • Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe oder für die Stadtranderholung.
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen oder Sportzeug
  • Schülerbeförderung für Kinder und Jugendliche, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Welchen Umfang hat das Bildungspaket für mein Kind?

  • Kostenübernahme für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit Schule oder Kita (ohne Taschengeld)
  • Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung
  • Kostenübernahme für die Mittagsmahlzeit in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
  • Bis zu 15 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Mindestens 150 Euro jährlich für Schulbedarf, davon mindestens 100 Euro im ersten Schulhalbjahr (01.08.) und mindestens 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr(01.02.)
  • In Duisburg werden die tatsächlich erforderlichen Kosten für die Schülerbeförderung (Deutschlandticket) im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung durch das Amt für schulische Bildung übernommen. Anträge hierauf erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.Nur bei Erhalt eines Bewilligungsbescheides durch das Amt für schulische Bildung kann der dann noch fällige Eigenanteil im Rahmen von Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Wer ist in Duisburg für die Leistungen des Bildungspakets zuständig und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Das Amt für Soziales und Wohnen, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, ist für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig, wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Das jobcenter Duisburg ist für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs-  und Teilhabepaket zuständig, wenn Sie Bürgergeld erhalten.
Dieses zahlt im Februar und im August die Schulmittelpauschale bereits automatisch zusammen mit dem Bürgergeld aus.

Für Beziehende von Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Schulmittelpauschale mit diesen Leistungen ausgezahlt.

Alle anderen BuT-Leistungen werden für alle anspruchsberechtigten Duisburger Familien (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylleistungen) im BuT-Team des Amtes für Soziales und Wohnen bearbeitet, auch Anträge auf die Schulmittelpauschale für Beziehende von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.

Eine Übersicht der zuständigen Mitarbeitenden mit Telefonnummern kann am Ende dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Welche Formulare gibt es und wo finde ich die?

Seit dem 01.08.2019 sind im Jobcenter keine allgemeinen BuT-Antragstellungen erforderlich (außer bei der Lernförderung); mit dem Bürgergeld-Antrag ist die grundsätzliche BuT-Antragstellung automatisch erfolgt und damit ein genereller Anspruch für den gesamten Bewilligungsabschnitt gesichert. Zur tatsächlichen Bewilligung ist allerdings die Konkretisierung eines Bedarfs für jede begehrte Einzelleistung erforderlich (außer bei der Schulmittelpauschale). Erst bei Eingang von konkretisierenden zahlungsbegründenden Unterlagen ist der Vorgang entscheidungsreif. Zur Konkretisierung können die u.g. Anlagen verwendet und beim jobcenter Duisburg eingereicht werden. 

Für alle anderen Anspruchsberechtigten (Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen) gibt es für die Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets den Globalantrag, mit dem der grundsätzliche Anspruch auf BuT-Leistungen gesichert wird. Einmal eingereicht, gilt der Globalantrag genauso lange wie der Bescheid über Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag; meistens also 12 Monate.

Anschließend muss auch der Globalantrag jeweils neu gestellt werden.

Neben dem Globalantrag sind entsprechende weitere Nachweise bzw. Anlagen vorzulegen, die während des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden können:

Anlage 1 eintägige Ausflüge der Kita/Schule

Anlage 2 mehrtägige Fahrten der Kita/Schule

Anlage 3 Lernförderung

Anlage 4 Mittagessen in Kita/Schule

Anlage 5 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Bitte beachten Sie: Werden die Unterlagen während des Bewilligungszeitraumes nicht eingereicht, gilt der Globalantrag als zurückgenommen.
Den Globalantrag und die Anlagen 1 - 5 sowie FAQs (häufig gestellte Fragen) zur außerschulischen Lernförderung können hier von dieser Internetseite heruntergeladen werden. Sie sind auch in den Bürgerservicestationen vorrätig.

Gibt es eine Antragsfrist für die Leistungen?

Bitte stellen Sie den Globalantrag für Ihr Kind/für Ihre Kinder unmittelbar nach Erhalt des Bescheides über Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag, dieser ist zwingend in Kopie beizufügen. Die Nachweise für die nötigen Einzelleistungen reichen Sie bitte ohne Verzögerung ein.

Sie können die Unterlagen per Post senden oder persönlich abgeben:

Stadt Duisburg
Amt für Soziales und Wohnen
- Bildung und Teilhabe -
Beekstraße 38
47051 Duisburg

E-Mail: butstadt-duisburgde

Servicetelefon: 0203/283 4175

oder bei einer der Bürgerservicestationen der Bezirksämter einreichen, von dort werden die Unterlagen weitergeleitet.

Bürgergeldbeziehende wenden sich bitte direkt an das zuständige Jobcenter Duisburg.

Wie können Lernförderanbieter Kosten im Rahmen der Bildung und Teilhabe abrechnen?

Kosten der außerschulischen Lernförderung können im Rahmen der Bildung und Teilhabe nur übernommen werden, wenn es sich um einen von der Stadt Duisburg anerkannte anbietende Person oder ein anbietendes Unternehmen handelt.

Hierzu sind neben der Selbstauskunft und dem Fragebogen, die Sie im Downloadbereich finden, unter anderem auch Qualifikationsnachwiese einzureichen.

Welche Dokumente benötigt werden und anhand welcher Kriterien eine Anerkennung in Duisburg ausgesprochen werden kann, finden Sie ebenfalls in der sich im Downloadbereich befindenden Übersicht.