Akuthilfe in WohnungsnotfällenBeratung bei Mietschulden, Wohnungskündigungen und Räumungsklagen Details Mietvertrag Kündigungsschreiben Klagedurchschrift (falls vorhanden) Einkommensunterlagen Schriftverkehr mit Vermieter (falls vorhanden) Die Zuständigkeiten richten sich nach den jeweiligen Wohnorten. - siehe aktuelle pdf-Datei untenDerzeit nur tel. Sprechzeiten:Mo. - Do. 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr Fr. 8 - 14 UhrAnschrift und ErreichbarkeitAkuthilfe in WohnungsnotfällenE-MailKontaktKontaktfachstelle-akuthilfestadt-duisburgdeKontaktOrganisationseinheitenNameTelefonE-Mail-AdresseAmt für Soziales und Wohnen0203 94000E-MailLinks und DownloadsDownloadsAkuthilfe - Zuständigkeiten nach WohnortPDF-Datei89,87 kBHilfen bei drohendem WohnungsverlustPDF-Datei59,16 kB Sie befinden sich hier:StartseiteAmt für Soziales und WohnenAkuthilfe in Wohnungsnotfällen