Förderung von Modernisierung im Wohnungsbestand

Das Land fördert die Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen mit Darlehen aus Mitteln des NRW.BANK .

Gefördert werden baulichen Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Nach Durchführung der Maßnahmen muss der Wohnraum eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität aufweisen. Diese soll insbesondere den energetischen Zustand des Gebäudes und den Zugang zu einem Freisitz umfassen.

Durch die Förderung entstehen neue öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für 20 oder 25 Jahre. Geförderte Wohnungen können nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Beschreibung

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Was wird gefördert ?

Im Vordergrund der Förderung steht, die Energiekosten und klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren, ein möglichst barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, der Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch, die Möglichkeiten digitaler Gebäudetechnik für den Wohnkomfort und die Bewirtschaftung zu nutzen (Smart Home), Maßnahmen, die ein Brandschutzgutachten empfiehlt, umzusetzen und ein attraktives, sicheres Wohnumfeld mit Angeboten der Nahmobilität zu schaffen.

Instandsetzungsmaßnahmen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung. Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Fördervoraussetzungen

  • der Wohnraum ist zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig
  • der Wohnraum befindet sich in einem Wohngebäude mit nicht mehr als sechs Vollgeschossen
  • die Wohnungen dürfen eine Wohnfläche von 35 Quadratmetern nicht unterschreiten
  • bei selbstgenutzten Wohneigentum muss die Einkommensgrenze nach 13 WNFG NRW eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn das Gebäude in einem Stadterneuerungsgebiet des Programmes „Soziale Stadt“ bzw. „Sozialer Zusammenhalt“ oder „Stadtumbau West“ liegt

Förderfähig sind auch Maßnahmen in höhergeschossigen Gebäuden und hochverdichteten Wohnanlagen der 1960er und 1970er Jahre, wenn sie einer nachhaltigen Modernisierung und einer zukunftsfähigen Umstrukturierung des Wohnstandorts dienen. Diese Förderung setzt voraus, dass die beantragten Maßnahmen den wohnungspolitischen oder städtebaulichen Zielen der Kommune dienen und dem Antrag ein Bewirtschaftungskonzept beigefügt ist.

Wie wird gefördert ?

  • die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten
  • das Darlehen beträgt höchstens bis zu 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim
  • das Darlehen wird für die ersten 5 Jahre zinsfrei gewährt
  • Anfangstilgung: 2 % jährlich (Annuitätendarlehen)
  • Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % jährlich
  • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze)