Kündigungsschutzverfahren, Begleitende Hilfen, Mittel der Ausgleichsabgabe, Finanzielle Hilfen, Schulungs- u. Bildungsmaßnahmen

Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens

Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX für schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen besteht darin, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses - auch Änderungskündigung - durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Landschaftsverbandes Rheinland (Integrationsamt) bedarf.

Die Fürsorgestelle führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und der / dem ArbeitnehmerIn zu erreichen.

Ziel und Aufgabe des Integrationsamtes in Zusammenarbeit mit der örtlichen Fürsorgestelle ist, alle vom SGB IX vorgegebenen Möglichkeiten zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses auszuschöpfen.

Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben

Bestehen Probleme eines schwerbehinderten Menschen an seinem Arbeitsplatz, so ist es Aufgabe der Fürsorgestelle beratend tätig zu werden. Die Hilfe richtet sich sowohl an den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und an die Interessenvertreter des Arbeitnehmers (z. B. Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung).

Mittel der Ausgleichsabgabe

Sofern eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, stehen finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Mittel können der / dem schwerbehinderten ArbeitnehmerIn oder dem Arbeitgeber gewährt werden. Ansprechpartner ist die örtliche Fürsorgestelle. Ein Ingenieur des Technischen Dienstes des Landschaftsverbandes Rheinland begleitet beratend die Maßnahmen.

Finanzielle Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit

Die Fürsorgestelle berät und unterstützt schwerbehinderte arbeitslose Menschen bei der Gründung einer selbständigen Existenz. Hierbei können auch darlehensweise finanzielle Hilfen gewährt werden.

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen organisiert die Fürsorgestelle Informationsveranstaltungen. Ein Vertreter der Fürsorgestelle steht Ihnen bei Bedarf als Referent zur Verfügung.