Zeugnisse

Beschreibung

Beschreibung

Zeugnisse werden von den Schulen halbjährlich zu festgelegten Terminen ausgestellt. Jede Schülerin/jeder Schüler erhält halbjährlich von der besuchten Schule ein Zeugnis. Das Zeugnis gibt Auskunft über den erreichten Lernstand und/oder erreichten Abschluss. Fragen zur Notengebung, insbesondere zur Versetzung, können daher nur direkt mit der Schule geklärt werden.

Ersatz für zerstörte oder abhanden gekommenede Zeugnisse 

  • Schule existiert noch

    Ersatzzeugnisse werden nur von der Schule ausgestellt. Hierbei ist zu beachten, dass Zeugnisse in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Lediglich Abgangs- und Abschlusszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt. Für die Erteilung eines Ersatzzeugnisses ist die persönliche Vorsprache bei der Schule und die Legitimation (Personalausweis) erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die jeweilige Schule.

  • Schule existiert nicht mehr

    Die Zeugnisse ehemaliger Schulen wurden i.d.R. von Nachfolgeschulen oder dem Stadtarchiv Duisburg übernommen und dort archiviert. Hier (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie die entsprchende Übersicht einsehen und sich an die zuständige Schule oder das Stadtarchiv Duisburg werden. Die Übersicht finden Sie auch unter dem Punkt "Downloads".



    Die Kontaktdaten der Schulen erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

    Das Stadtarchiv ist unter folgender Adresse zu erreichen:

    Stadtarchiv
    Karmelplatz 5
    47051 Duisburg
    stadtarchivstadt-duisburgde
    0203/2832154

  • Keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden

    Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden waren und zerstört oder abhandengekommen sind, können durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind, ersetzt werden. 

    Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist die glaubhafte Bestätigung durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat oder durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben. Die vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen verbleiben bei der Schulaufsichtsbehörde.

    Die Kontaktdaten der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Bildungsnachweise

  • Für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Bildungsnachweise sind die Bezirksregierungen zuständig. Weitere Informationen und Kontakdaten können Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden.

Beglaubigung von Zeugniskopien

  • Die Beglaubigung von Zeugniskopien kann in den Bürgerservicestellen der Bezirksämter innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden. Termine können u.a. hier (Öffnet in einem neuen Tab) online vereinbaren.