Einschulungsverfahren

Informationen über Anmeldungen an Grundschulen

Beschreibung

Beschreibung

Das Amt für Schulische Bildung informiert die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern September eines jeden Jahres (September/Oktober) schriftlich über die Anmeldungen an den Grundschulen.
Die Anmeldetermine liegen in der Regel im Oktober des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Sie erhalten jedoch noch rechtzeitig eine schriftliche Benachrichtigung.
In dem o.g. Anschreiben werden die zu Ihrem Schuleinzugsbereich gehörenden Grundschulen (eine Gemeinschaftsschule und alternativ dazu zwei Bekenntnisschulen - römisch-katholisch und evangelisch) und die festen Anmeldetermine genannt.


Hinweis:
Bei Zuzug ab dem 1. Oktober eines Jahres:
Eltern, die im Laufe eines Schuljahres neu hinzuziehen, werden in der Regel ebenfalls vom Amt für Schulische Bildung informiert. Damit keine zeitlichen Verzögerungen eintreten, wird empfohlen, vorab bereits fernmündliche Informationen beim zuständigen Ansprechpartner oder über 0203 94000 einzuholen.

Sind Sie Ausländer?
Wohnen Sie noch nicht lange in Deutschland?
Haben Sie Fragen?
Das Kommunale Integrationszentrum berät Sie gern.
Bitte rufen Sie uns an: 0203 283 9010.
Vereinbaren Sie einen Beratungs-Termin.

Englisch:
You are not from here?

You are not a German citizen and you don’t live in Germany for a long time?
Do you have questions?
The “Kommunale Integrationszentrum” would like to advise you regarding the education system and the registration of your child into primary school.
Please contact us 0203 283 9010.
Please make an appointment for a consultation.

 

Weitere Informationen
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die eingeschult werden, erhalten vorab vom Amt für Schulische Bildung ein Informationsschreiben.
Angeschrieben werden die Erziehungsberechtigten des Kindes.

Seit 2011 gelten Schuleinzugsbereiche für alle Duisburger Grundschulen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht Ihnen die Wahl der Grundschule frei.
Es besteht kein gesetzlicher Aufnahmeanspruch in der dem Wohnort nächstgelegenen Grundschule.

Die Schuleinzugsbereiche sind nicht verpflichtend.
Das bedeutet, dass sich Eltern grundsätzlich aussuchen dürfen, in welcher Grundschule das Kind angemeldet wird (das kann auch eine Grundschule in einer anderen Stadt sein). Das Amt für Schulische Bildung muss schriftlich über die Anmeldung an einer auswärtigen Grundschule informiert werden. (Anmeldebogen)

Im Schreiben wird vom Amt für Schulische Bildung immer die zum jeweiligen Schulbezirk gehörende GGS, KGS oder EGS empfohlen. Diese Empfehlung ist aber nicht verpflichtend. Eine Aufnahme muss aber durch die Schule erfolgen, in deren Einzugsbereich das Kind und deren Erziehungsberechtigte(n) wohnen.

Unter https://geoportal2.duisburg.de/scripts/einschulung/index.html können Sie die zuständigen Schulen für Ihre Wohnadresse erfahren.

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität jedoch übersteigen, führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch. Hierbei werden Härtefälle und weitere Kriterien wie z. B. Geschwisterkinder oder Schulwege berücksichtigt.

In Duisburg gibt es nur eine evangelische Grundschule (EGS).
Diese befindet sich in Baerl.

Schulpflichtig für das Schuljahr 2024/2025 werden die Kinder mit Geburtsdatum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018.

Für die Anmeldung zur Einschulung des Kindes reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten!

Bei geteiltem Sorgerecht müssen sich beide Elternteile einigen und übereinstimmend erklären, welche Schule ihr Kind besuchen soll.

 

Notwendige Unterlagen:
Roter Anmeldebogen, das Kind und die Erziehungsberechtigten müssen sich ausweisen können.
Eine Geburtsurkunde muss vorgelegt werden.
(Eine bevollmächtigte Person kann auch die Anmeldung vornehmen, wenn die Eltern verhindert sind)

 

Schulwahl
Bei der Schulwahl sollten die nachfolgenden Punkte in die Überlegungen einbezogen werden, um die am besten geeignete Grundschule aussuchen zu können:

  • Bitte denken Sie besonders an die Entfernung der Schule von Ihrer Wohnung und an die Länge und die Sicherheit des Schulweges.
  • Ihr Kind sollte den Schulweg sicher und alleine zu Fuß bewältigen können.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl auch die Schulwahl für Geschwisterkinder (sofern diese noch die Grundschule besuchen) und Freundinnen oder Freunden aus dem Kindergarten (kein Rechtsanspruch, gilt nicht als Begründung für Widerspruch bei Ablehnung!), damit Ihr Kind sich mit bekannten Gesichtern optimal in das neue Umfeld "Schule" integrieren kann.
  • Konfessionelle Grundschulen erziehen die Kinder im Glaubensbekenntnis der jeweiligen Konfession.

 

Elternbriefe zur Einschulung 2024/2025
Anfang September 2023 werden ca. 5.100 Elternbriefe mit den Anmeldeterminen für die Einschulungen versandt.

Anmeldetermine:

25. bis 29. September 2023
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der gewünschten Schule

Kinder, die an auswärtigen oder privaten Schulen angemeldet wurden, müssen einen schriftlichen Nachweis über die Anmeldung bei Herrn Orlicki einreichen. Am besten durch einen Stempel der auswärtigen Schule auf dem roten Anmeldebogen

Auch wenn z. B. nur 1 Elternteil im Anschreiben aufgelistet ist, können natürlich beide Elternteile das Kind anmelden. 

Elternbrief: Namensänderung des Kindes
Bei Namensänderung des Kindes, z.B. durch Adoption, bitte dem Amt für Schulische Bildung, Herrn Orlicki über das Callcenter unter 94000 melden.
Bei der Anmeldung an der Schule muss die Geburtsurkunde mit dem neuen Namen vorgelegt werden.

Verlust des Anmeldebogens
Ist der orange Anmeldebogen verlustig, kann die Anmeldung auch nur mit der Geburtsurkunde erfolgen.

 

Betreuungsangebote für Grundschulen
Ihnen stehen an bestimmten Grundschulen verschiedene Betreuungsangebote zur Verfügung.

  • Schulen mit Ganztagsbetreuung = Betreuung ab 8.00 Uhr unter Einschluss der Unterrichtszeit bis 16.00 Uhr
  • Verlässliche Halbtagsschule = Betreuung ab 8.00 Uhr unter Einschluss der Unterrichtszeit bis mindestens 13.00 Uhr
  • Offene Ganztagsschulen + Verlässliche Halbtagsschulen
  • Offene Ganztagsgrundschulen bieten neben der verlässlichen Betreuung (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr) ein pädagogisches Angebot, an dem Ihr Kind im Falle einer Anmeldung regelmäßig teilnehmen sollte. Außerdem wird ein Mittagessen angeboten.

Infoveranstaltung für Eltern 4-jähriger Kinder
Jedes Jahr werden die Eltern aller 4-Jährigen Kinder, die in 2 Jahren eingeschult werden, zu Infoveranstaltungen eingeladen.
Die Infoschreiben werden immer Anfang des Jahres an die Erziehungsberechtigte von Kindern verschickt.


Der Besuch der Infoveranstaltung ist freiwillig, also NICHT verpflichtend.
Die Stadt Duisburg, die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen wollen in Informationsveranstaltungen zu den folgenden Fragen beraten:

  • Wie kann ich mein Kind zu Hause unterstützen und fördern?
  • Wie lernt mein Kind im Kindergarten und in der Schule?
  • Welche Bildungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für mein Kind im Kindergarten und in der Schule?

 

Die Eltern sind nicht an die Veranstaltung der angegebenen Schule gebunden, sondern können auch einen anderen Termin/Ort wahrnehmen.
Hierzu erteilt Call Duisburg Auskunft. 

Auf Grund der Pandemiesituation konnten die Informationsveranstaltungen in 2020 und 2021 nicht stattfinden. Die Inhalte der Veranstaltungen werden daher online in digitaler Form zur Verfügung gestellt, um die Eltern auch in diesen Zeiten umfassend zu informieren. Onlineportal "Informationsveranstaltung zu vorschulischen Fördermöglichkeiten": www.duisburg.de/info36

Einschulung: Bei Anmeldung verhindert
Sie sind am Tag der Anmeldung verhindert :
Mit der Grundschule ist telefonisch ein neuer Termin zu vereinbaren.

 

Umzug zum Zeitpunkt des Anmeldetermins:
Mit der Ummeldebescheinigung der Bürger-Service-Station und dem Anmeldeschreiben des Amtes für Schulische Bildung können Sie Ihr Kind auch gleich an der neuen Grundschule anmelden.
Bei Umzug innerhalb Duisburgs kann das Call Duisburg die Grundschulen benennen, in deren Einzugsbereich das Kind wohnt.


Einschulung: Umzug in eine andere Stadt/aus einer anderen Stadt

  • Bis Ende Dezember (Weihnachten!) sollte eine Rückmeldung der Erziehungsberechtigten erfolgen. (Nachweis über Anmeldung des Kindes)
  • Bei Umzug in eine andere Stadt muss die Anmeldung an dem neuen Wohnort erfolgen. (Nachweis über die Anmeldung muss an das Amt für Schulische Bildung gesandt werden, z.B. Kopie Anmeldebogen)
  • Kinder die an auswärtigen oder privaten Schulen angemeldet wurden, müssen auch einen Nachweis über die Anmeldung vorlegen.

 

Einschulung: Anmeldung auswärtige Schule
Kinder, die an auswärtigen oder privaten Schulen angemeldet wurden, müssen einen Nachweis über die Anmeldung vorlegen. Bis Ende Dezember (vor Weihnachten!) sollte eine entsprechende Rückmeldung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Der Nachweis über die Anmeldung muss an das Amt für Schulische Bildung gesandt werden, z.B. Kopie Anmeldebogen, Schulbescheinigung etc.

 

Vorzeitige Einschulung/Stichtag
Die Stichtage für die kommenden Schuljahre:
2023/2024 = 30. September


§ 35 Schulgesetz NRW:
"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August (= nach den Sommerferien) desselben Kalenderjahres."

Jedes andere, von den Eltern für schulfähig gehaltene, jüngere Kind kann auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.
Der Antrag muss bei der Grundschule gestellt werden.

Die Schulleitung prüft das Kind auf Schulfähigkeit und entscheidet dann, evtl. nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt, über die Aufnahme an der Schule.
Wenn die Schulleitung zustimmt, sollten sich die Erziehungsberechtigten einen Termin beim schulärztlichen Dienst zur Einschulungsuntersuchung geben lassen.

Über die Aufnahme entscheidet dann die Schulleitung.

Privatschule
Sie sollten eine Fotokopie der Aufnahmebestätigung der Privatschule dem Amt für schulische Bildung zusenden.

In Duisburg gibt es derzeit zwei Privatschulen:
St. George´s ist eine private Ganztagsschule mit Schulgebühren für Schüler/innen aller Nationalitäten von 2 bis 18 Jahren.
Der Unterricht erfolgt in englischer Sprache.

St. George’s the English International School
Am Neuen Angerbach 90
47259 Duisburg
Telefon 0203/456860
Telefax 0203/4568613

Die Sternenschule ist eine Ganztagsgrundschule in privater Trägerschaft.
Der Unterricht erfolgt bilingual in Englisch ab dem 1. Schuljahr.

Sternenschule Duisburg
Schulz-Knaudt-Straße 50
47259 Duisburg
Telefon 0203/7388300

Mit der Aufnahme an einer dieser Privatschulen müssen an diese Schulgebühren entrichtet werden. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen an die Privatschulen.

Einschulung: Förderschule/Behinderte Kinder
Die Anmeldung förderbedürftiger Kinder erfolgt an einer Grundschule der freien Wahl. Bei festgestelltem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten ein Antrag auf Besuch einer Förderschule beim Schulamt der Stadt Duisburg (Schulaufsicht) zu stellen.

Zurückstellung
Das Kind soll für ein Jahr zurückgestellt werden?

Eine Zurückstellung für ein Jahr ist seit 2003 nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Das Verfahren der Zurückstellung wird von der Schulleitung der Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung durchgeführt.

Ausländische Eltern, deren Kinder gravierende Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, müssen ihr Kind trotzdem an eine Grundschule anmelden.
Alles weitere veranlasst die Schulleitung.

 

Einschulungsuntersuchung

Das zuständige Gesundheitsamt wird Sie schriftlich zur Einschulungsuntersuchungstermin einladen. 
Die Einladungsschreiben werden in der Regel in dem Monat versandt, in dem die Kinder das 6. Lebensjahr erreichen.

Sollten Sie nach Ablauf des Monats, in dem Ihr Kind das 6.Lebensjahr erreicht hat, noch keine Einladung bekommen haben, können Sie beim Gesundheitsamt nachfragen. 



 

Sprachtest zwei Jahre vor der Einschulung
Zwei Jahre vor der Einschulung werden alle Kinder auf ihren Sprachstand getestet. Kindern, die einen Kindergarten besuchen, werden dort beobachtet und im Rahmen des Beobachtungsergebnisses weitergehend gefördert.
Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden über die Grundschulen getestet und von dort zu einem Sprachtest eingeladen.

Sollte noch weiterer Klärungsbedarf zum Testverfahren bestehen:
Frau Kraan,
Telefon 0203/283-3649

 

Sprachtest bei der Einschulung
Die Schulen haben aber zwar die Möglichkeit, den Sprachtest generell bei allen Kindern durchzuführen. Im Regelfall werden aber die Schulleitungen entscheiden, welches Kind am Sprachtest teilnehmen muss.
Details zum Sprachtest können in der Schule erfragt werden.

 

Auswirkungen:
Das Ergebnis des Sprachtests hat keinen Einfluss darauf, ob das Kind in die Grundschule aufgenommen wird. Es geht ausschließlich darum, heraus zu finden, ob das Kind eine gezielt Sprachförderung benötig. Sollte das Ergebnis des Tests auf einen Sprachförderbedarf hinweisen, werden Fördermaßnahmen vorgeschlagen.

Sofern das Kind einen Kindergarten besucht und dort bereits an einer Sprachfördermaßnahme teilnimmt, sollte das Kind auf jeden Fall weiterhin an dieser Sprachfördermaßnahme teilnehmen - auch wenn der Sprachtest ein positives Resultat zeigt.

Im Bedarfsfall gibt es die Möglichkeit zum heimatsprachlichen Unterricht.

Nähere Infos:
Frau Flintrop-Kölsch,
Telefon 0203/283-2512

Infoabende
An den jeweiligen Schulen können die Eltern anfragen, ob Infoabende veranstaltet werden


Kind mit Nebenwohnsitz in Duisburg gemeldet – Einschulungsschreiben erhalten
Das Amt für Schulische Bildung schreibt auch Eltern an, deren Kinder in Duisburg nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind.
(Hauptwohnsitz ist in einer anderen Stadt).
Die Eltern werden gebeten, das Schreiben mit einer kurzen Info an das Amt für Schulische Bildung zurückzusenden.(in der Info sollen die Eltern kurz mitteilen, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.)