Unterhaltsanspruch Minderjähriger und junger Volljähriger
Hier finden Sie Informationen über Unterhaltsansprüche.
Beschreibung
Beratung und Unterstützung zum Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder
Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind neben den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Unterhaltsbeträgen zahlreiche andere gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.
Die Unterhaltshöhe orientiert sich an den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Hierzu können Sie das kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt kostenlos beurkundet werden (siehe unten Link "Beurkundung (Öffnet in einem neuen Tab)"). Sollte eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes erforderlich sein, so ist sie im Rahmen einer Beistandschaft möglich.
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in Unterhaltsangelegenheiten
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.
Mit Eintritt der Volljährigkeit endet nicht automatisch der Unterhaltsanspruch. Er besteht in der Regel weiterhin (z.B. in der Schul- oder Berufsausbildung) bis zum Erreichen der eigenen wirtschaftlichen Selbstständigkeit.
Ansprechpartner
Sprechen Sie uns in der für Ihren Wohnort zuständigen Regionalstelle des Jugendamtes an. Unsere Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr. Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Absprache statt.
Regionalstelle Nord
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
Zuständig für die Bezirke Hamborn, Walsum sowie Meiderich / Beeck und die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.
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Name |
Buchstaben |
Telefonnummer |
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Frau Brandtner |
A - Com |
0203 283 983345 |
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Frau Theilenberg |
Con - Elc |
0203 283 983772 |
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Frau Nühnen |
Eld - Ht |
0203 283 983772 |
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Herr Türkseven |
Hu - Lim |
0203 283 985097 |
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Frau Leon Portas |
Lin - Poo |
0203 283 983581 |
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Herr Gründges |
Por - Stef |
0203 283 983439 |
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Frau Kowallik-Sulberg |
Steg - Z |
0203 283 983547 |
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Frau Meyer |
Arbeitsgruppenleitung |
0203 283 987009 |
E-Mail Adresse der Regionalstelle Nord:
uvg-beistand-nordstadt-duisburgde
Regionalstelle Mitte
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
Zuständig für die Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd, ohne die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.
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Name |
Buchstaben |
Telefonnummer |
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Herr Josten |
A, B, K |
0203 283 983506 |
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Frau Retter |
C, G, U |
0203 283 984679 |
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Frau Kurtscheidt |
D, H, I, M |
0203 283 983567 |
|
Frau Scherf |
J, O, P, Z |
0203 283 983708 |
|
Frau Jäger |
S, W, Y |
0203 283 983494 |
|
Frau Bischoff |
Q, R, T, V, X |
0203 283 983331 |
| Frau Counradi | E, F, L, N | 0203 283 983708 |
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Herr Giese |
Arbeitsgruppenleitung |
0203 283 987284 |
E-Mail Adresse der Regionalstelle Mitte:
uvg-beistand-mittestadt-duisburgde