Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe. Somit wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Das Elterngeld wird abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes gezahlt und bei Sozialleistungen ggf. angerechnet.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld kann nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Leistung kann drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Es empfiehlt sich, die Beantragung nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach geplantem Bezugsbeginn vorzunehmen.

Öffnungszeiten:
Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen montags und donnerstags von 08:00 - 15:00 Uhr unter 0203/283 6999 zur Verfügung.

Dienstags, mittwochs und freitags ist die Elterngeldstelle geschlossen. An diesen Tagen ist keine telefonische Kontaktaufnahme möglich.

"Neuregelungen ab 01.04.2024"

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Einschränkungen für den parallelen Bezug von Basiselterngeld. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist dann nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Sobald jedoch ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil weiterhin auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen. Monate mit Mutterschaftsleistungen werden weiterhin als Basiselterngeldmonate der Mutter gezählt. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld erhalten, wenn der andere Elternteil entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht. Ausnahmen gelten für Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung, die weiterhin nach Bedarf mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können.