Fachberatung nach §8b SGB VIII

Die Beratung gem. §8b SGB VIII des Jugendamtes ist eine Einzelfallberatung in Kinderschutzfragen. Das Beratungsangebot richtet sich an Personen, die in Duisburg in beruflichem Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Beschreibung

Beschreibung

Die Beratung soll Fachkräfte unterstützen, wenn sie sich Sorgen um das Wohlergehen eines/r Minderjährigen machen. Dazu wird in pseudonymisierter Form eine Einschätzung des Gefährdungspotentials und der Schutzfaktoren vorgenommen, die dem/r Ratsuchenden ermöglichen, Sicherheit in seinen/ihren nächsten Handlungsschritten zu gewinnen. So werden Fachkräfte unterstützt, in ihrer beruflichen Rolle kindeswohlorientiert zu handeln. 

Die Fachberatung gem. §8b SGB VIII ist zentral im Jugendamt angesiedelt. Das Beratungsangebot richtet sich an Personengruppen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und entweder ihren Wohnort oder ihre Arbeitsstelle in Duisburg haben.

Eine Fachberatung gem. §8b SGB VIII ist ein freiwilliges Angebot, bei dem qualifizierte Fachkräfte die Gefährdungseinschätzung und Risikoabwägung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes begleiten und gemeinsam mit dem/r Ratsuchenden die nächsten Handlungsschritte erarbeiten.

Die Beratungen finden nach vorheriger Terminvergabe statt.

Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail an 8b-beratungstadt-duisburgde erfolgen. Wenn dort die entsprechenden Kontaktinformationen hinterlassen werden, erhält der/die Ratsuchende eine Rückmeldung innerhalb von 1-2 Werktagen.