Schadenangelegenheiten der Stadt Duisburg und der städtischen Gesellschaften

Das Rechtsamt bearbeitet die Haftpflichtschäden Dritter gegen die Stadt Duisburg und städtische Gesellschaften sowie Ansprüche der Stadt gegen Dritte wegen von diesen verursachten Schäden, wenn die Bearbeitung besonders schwierig ist oder die Beitreibung erfordert.