Warnung der Bevölkerung

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) hat die Stadt Duisburg die Aufgabe der Warnung der Bevölkerung. Durch die Stabsstelle 37-KuB wird ein Warnkonzept vorgehalten und entsprechend der sich ändernden Rahmenbedingung ständig angepasst.

Beschreibung

Beschreibung

Anfang der 90er Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges bewertete die Bundesregierung die Sicherheitslage in Deutschland als so stabil, dass sie sich dazu entschloss alle seit Jahrzehnten vorhandenen Sirenenanlagen außer Betrieb zu nehmen. Angesichts der im September 2001 beginnenden Bedrohungslage, aber auch aufgrund Naturkatastrophen oder großen Schadensereignissen, die eine bedrohende Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum darstellen, wird das Sirenennetz in Duisburg seit dem Jahr 2013 wieder aufgebaut. Gemäß § 3 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Gemeinden dafür zuständig die Bevölkerung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen rechtzeitig und umfassend zu warnen. In technischer und finanzieller Kooperation mit vielen Unternehmen aus Duisburg und der Region und mit Zuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Duisburg ein neues System von elektrischen Hochleistungssirenen installiert, das seit Ende des Jahres 2013 einsatzbereit ist und stetig erweitert wird. Ebenso wurde bundesweit nach neuen Techniken gesucht, mit denen die Warnung der Bevölkerung ausgeweitet wird. Es wurde auf Bundesebene vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aufgrund der sich ändernden Informationsgewohnheiten der Bevölkerung und der technischen Möglichkeiten ein satellitengestütztes Warnsystem (MoWaS) entwickelt. MoWaS ist so ausgelegt, dass nicht nur direkt Rundfunkanstalten innerhalb von wenigen Minuten mit Warn- und Informationsdurchsagen versorgt werden können, sondern auch eine Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) genutzt wird. Dadurch kann ein weiterer Teil der Bevölkerung gewarnt, informiert und mit Verhaltensinformationen auf mehreren Wegen versorgt werden.