Jahresabschlüsse

Der Oberbürgermeister hat nach dem Ende des auf ein Jahr begrenzten Auftrages, die Haushaltswirtschaft der Kommune nach der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung zu führen, dem Rat einen Jahresabschluss vorzulegen.
Er muss darlegen, wie er den Auftrag des Rates durchgeführt hat, zu welchem Ergebnis die Haushaltswirtschaft im Verlaufe des Haushaltsjahres geführt hat, welche Auswirkungen sich daraus auf das Vermögen und die Schulden der Kommune ergeben, aber auch, welche Chancen und Risiken insgesamt für die künftige Entwicklung der Kommune bestehen.

Beschreibung

Beschreibung

Nachfolgend sind unter "Links und Download" die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bereit gestellt.