Schulamt für die Stadt Duisburg

Die Schulaufsicht der Stadt Duisburg

Beschreibung

Das gesamte Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Schulaufsicht umfaßt die Dienst- und Fachaufsicht, die staatliche Ordnung, Förderung und Pflege des Schulwesens. Sie hat die pädagogische Selbstverantwortung zu pflegen, Schulträger, Schulleiter, Lehrer und Schüler zur Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten anzuhalten. An der Ausübung der Schulaufsicht werden die Gemeinden beteiligt.

Deshalb wurde als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde das Schulamt für die Stadt Duisburg gebildet, in dem schulfachliche (staatl. "Schulräte") und verwaltungsfachliche Beamte (städt. Mitarbeiter) tätig sind und gemeinsam die Aufsicht über die Grund-, Haupt und Förderschulen ausüben.