Berliner Brücke: Begleitkommission wird über die vorläufige Anordnung zum Neubau informiert
21. Mai 2025
Das Fernstraßenbundesamt hat die vorläufige Anordnung zum Neubau der Berliner Brücke in Duisburg erlassen. Darüber wurde am Dienstag, 20. Mai, die Begleitkommission, bestehend aus Mitgliedern der Politik, der Verwaltung und mehreren Interessensvereinigungen, informiert.
Die vorläufige Anordnung ist ein erster wichtiger Schritt, den streckenweise maroden Zustand der Brücke zügig zu erneuern, bevor dieser Autobahnabschnitt über die Ruhr und das Hafengelände nur noch eingeschränkt befahrbar wäre oder gar eine Sperrung mit weitreichenden Folgen drohen würde.
„Ich bin froh, dass das Fernstraßenbundesamt mit seiner Entscheidung einer ganz wesentlichen Empfehlung der Stadt Duisburg gefolgt ist“, sagt Oberbürgermeister Sören Link und ergänzt: „Unser großes Ziel bleibt es, die Lebensqualität der Menschen im Duisburger Norden langfristig zu verbessern. Deshalb werden wir uns weiter mit aller Kraft für eine Tunnellösung stark machen.“
Die vorläufige Anordnung ermöglicht es nun, die Planungen voranzutreiben und den abschnittsweisen Neubau einzuleiten.
Gleichzeitig bleibt die Entscheidung über die endgültige Lage wesentlicher Brückenabschnitte – ob in Hoch- oder Tunnellage – weiterhin offen, da der freigegebene Bauabschnitt lediglich bis zum Brückenteil über dem Meidericher Stadtpark reicht. Der von der Stadt Duisburg favorisierte Vorschlag bleibt daher nach wie vor umsetzbar und bietet die Option, die bestmögliche Lösung für Anwohner und Umwelt zu finden.
Insgesamt kann auf diese Weise der 1963 errichtete Altbau der Berliner Brücke schrittweise ersetzt werden, so dass der Gesamtneubau der Ruhr- und Hafenquerung einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Duisburg leisten wird.