Ausbau A59: FAQ für Betroffene im Verfahren

Wie werden von der A59 Betroffene im Verfahren berücksichtigt?

Personen, die vom Ausbau der A59 betroffen sind, stehen im Planfeststellungsverfahren nur folgende festgelegte Beteiligungsrechte zu:

  • Schriftliche Einwendungen (Abgabestichtag war der 04. Oktober 2023) 
  • Einwendungen und Erörterung während des Anhörungsverfahrens
  • Weitere Einwendungen bzw. deren Aufrechterhaltung und Erörterung bei Wiederholung der Verfahrensschritte nach einer möglichen Überarbeitung der Planungen
  • Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor Ablauf der Rechtsmittelfrist
Wichtig: Wer mit den vorliegenden Planungen zum A59-Ausbau der Autobahn Gesellschaft nicht einverstanden ist, muss seine Einwendungen schriftlich und fristgerecht (Stichtag war bis einschließlich 04. Oktober 2023) einreichen. Nur wer schriftlich und fristgemäß Einwendungen einreicht, erlangt einen Rechtsanspruch auf Anhörung, auf Berücksichtigung seiner Ansprüche und die Berechtigung zu einer eventuellen Klage.

Sollten Sie sich als Bürger:innen, Eigentümer:innen, Unternehmer:innen, Anwohner:innen oder anderweitig vom Ausbau der A59 Betroffene sehen, sind daher insbesondere die folgenden Punkte zu beachten: