Symbolbild trockener Wald

Trockenheit: Achtung Waldbrandgefahr!

Geringer bis gar kein Niederschlag erhöht die Wald- und Wiesenbrandgefahr.

Waldbrandgefahr

Feuer und Feuerwehrmann
Beispielbild: Feuerwehr im Einsatz

Einen allgemeinen Überblick über die aktuelle Lage gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) heraus:

Der DWD beobachtet und aktualisiert fortwährend die Daten zur Trockenheit und gibt einen Überblick zur Gefahrenlage durch Brände in Wäldern oder im offenen Gelände.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an:
1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).

Der Graslandfeuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in 5 Gefahrenstufen an:
1 = sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila) – ebenso wie bei dem für Waldlandschaften verwendeten Waldbrandgefahrenindex (WBI).

Waldbrandgefahrenindex

Aktuelle Einstufung NRW

Graslandfeuerindex (Wiesenbrandgefahr)

Aktuelle Einstufung NRW

Verhalten im Duisburger Stadtwald

Im Stadtwald wachsen überwiegend Laubbäume, die sehr viel weniger gefährdet sind als Nadelwälder. Die harzhaltigen Bäume und Jungbäume bieten eine größere Angriffsfläche.

Dennoch gilt allgemein und immer:

Halte dich an das gesetzliche Rauchverbot im Wald – es gilt im Frühling, Sommer und Herbst, genauer: von 01. März bis zum 31. Oktober.

Des Weiteren gilt:

  • Beachte das Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Wald.
  • Lasse Waldwege, Waldzufahrten frei – sie dienen als Rettungswege.
  • Stelle das Kraftfahrzeug nur auf befestigten Flächen ab – der heiße Auspuff / Katalysator kann Gras in Brand setzen.
  • Rauche nicht.
  • Gehe umsichtig und mit offenen Augen durch Wald und Wiesen.
  • Mache Mitmenschen auf die Gefahren aufmerksam.
  • Grillen ist nur an den offiziellen Grillstellen erlaubt, es gilt auch hier Sorgfalt und Vorsicht. Siehe Link:

Wenn es brennt:

Rettungspunkt
Rettungspunkt: Im Notfall muss der Feuerwehr die Standort-Nummer mitgeteilt werden.
  • Lösche kleine Entstehungsbrände, wenn es gefahrlos möglich ist.
  • Verlasse den Gefahrenort auf kürzestem Weg.
  • Begib dich sich zu einem Rettungspunkt (Schild mit Nummer, siehe Bild) und rufe die Feuerwehr unter „112“ an. Gib die Nummer des Rettungspunkts durch.

Verantwortungs- und rücksichtsloses Verhalten wird geahndet.

  • Wer unter den derzeitigen Bedingungen Feuer macht, muss mit einem Bußgeld von 5000 Euro rechnen.
  • Wer im Wald raucht, wird verwarnt und muss einen Betrag von 55 Euro zahlen.
  • Wer wiederholt erwischt wird, muss ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.

Es finden regelmäßig Kontrollgänge durch Försterei, Ordnungsamt und Polizei statt!