Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare. Diese Redensart beschreibt die vielfältigen Aufgaben Ihrer Stadt Duisburg.
Egal ob wir eine neue Wohnung beziehen, heiraten, uns über die Geburt unseres Kindes freuen, unser Kind einschulen, ein Haus bauen, unser Auto zulassen sowie in vielen weiteren Fällen verarbeitet die Stadt Duisburg personenbezogene Daten.
Der Schutz der personenbezogenen Daten hat bei der Stadt Duisburg einen hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, verarbeitet.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Identifizierbar ist eine Person, wenn diese aufgrund des Namens, der Standortdaten, der Online-Kennung oder besonderer Merkmale (physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen) identifiziert werden kann.
Was bedeutet Verarbeitung?
Verarbeitet werden personenbezogene Daten, wenn sie zum Beispiel erhoben, gespeichert, angepasst, ausgelesen, abgefragt, verwendet, gelöscht oder vernichtet werden.
Wer darf auf meine Daten zugreifen, die die Stadt Duisburg über mich gespeichert hat?
Gespeicherte Daten dürfen -mit wenigen Ausnahmen- nur von den Beschäftigten eingesehen werden, die mit der Bearbeitung Ihres Antrages / Ihres Anliegens betraut sind. Daten werden nicht in einem großen Topf gespeichert, sondern so abgelegt, dass nur Berechtigte zur Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben Zugriff darauf haben.
Werden die Daten an Dritte weitergegeben?
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es hierzu eine gesetzliche Befugnis gibt oder Sie explizit in die Übermittlung eingewilligt haben. Eine gesetzliche Befugnis zur automatischen Datenübermittlung besteht zum Beispiel um Kinder einzuschulen. Nach der Meldedatenübermittlungsverordnung (MeldDÜV NRW vom 20.10.2015) übermittelt das Bürger-und Ordnungsamt nach dieser gesetzlichen Befugnis die Daten der Kinder, die der Schulpflicht unterliegen und die Daten deren gesetzlichen Vertreter an die Schulverwaltung.
Kann ich die Bekanntgabe meiner Daten an die Stadt Duisburg verweigern?
Prinzipiell ja, aber in vielen Fällen können Sie Leistungen der Verwaltung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie uns die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlichen Daten angeben. So müssen Sie bei der Beantragung von sozialen Hilfen gegebenenfalls angeben, welches Vermögen Sie haben und ob Ihnen Personen zum Unterhalt verpflichtet sind.
Kann ich erfahren, welche Daten die Stadt Duisburg über mich gespeichert hat?
Das ist Ihr gutes und gesetzlich verbrieftes Recht! In diesem Fall nehmen Sie mit der/dem Datenschutzbeauftragten Kontakt auf, da sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären lässt, welche Stellen der Stadt Duisburg personenbezogene Daten verarbeiten.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden?
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn der Verwendungsgrund nicht mehr vorliegt. Dies trifft immer dann zu, wenn gesetzliche Regelungen keine längerfristige Speicherung (Archivierung) vorsehen.
Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Duisburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle ist: Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister 47049 Duisburg E-Mail: oberbuergermeisterstadt-duisburgde
Fühlen Sie sich als Bürgerin oder Bürger durch Ämter oder Einrichtungen der Stadt in ihrem Recht nach der Datenschutzgrundverordnung beeinträchtigt, können Sie sich direkt an die/den Datenschutzbeauftragte/n wenden.
Die/den Datenschutzbeauftragte/n der Stadtverwaltung Duisburg erreichen Sie unter: Stadt Duisburg Datenschutzbeauftragte/r Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg E-Mail: datenschutzstadt-duisburgde
Telefon: 0203-94000
Gibt es die Möglichkeit einer Beschwerde?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
Ihre Beschwerde zu datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
oder E-Mail: poststelleldi.nrwde
Weiter Informationen über die Datenerhebung bei der Stadt Duisburg
Weitere Informationen über die Datenerhebung bei der Stadt Duisburg und Ihre Rechte gem. den Art. 12, 13 und 14 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten sie in den einzelnen Ämtern und Betrieben sowie auf deren Internetauftritt.