Studieren ohne Abitur

Studium für beruflich Qualifizierte

Unter bestimmten Umständen können auch Berufstätige, die über keine formale Hochschulzugangsberechtigung (Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) verfügen, an einer Hochschule studieren. Die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 07. Oktober 2016 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt.

Drei Zugangsoptionen sind grundsätzlich möglich:

  • Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit
  • Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung oder Probestudium)

Personen, die eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation stellen.