Duisburger Aktionsplan Inklusion
Liebe Leserinnen und Leser,
Inklusion ist ein Thema, das uns alle angeht und gesamtgesellschaftlich immer noch an Bedeutung gewinnt. Spätestens seit 2009, als die UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit behinderter Menschen in der Bundesrepublik in Kraft getreten ist, stehen auch wir in Duisburg vor der großen Herausforderung und gemeinschaftlichen Aufgabe, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne umfassender Inklusion vor Ort zu verbessern.
Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind mir wichtige Anliegen, weshalb ich im Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit meines Dezernates eigens zur Bewältigung dieser Aufgaben das Team Inklusion eingerichtet habe. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit Beeinträchtigungen haben in Duisburg hohe Priorität, wobei der in unserer Stadt längst begonnene Inklusionsprozess vor allem mit dem vorgelegten "Duisburger Aktionsplan Inklusion - Teil 1" fortgesetzt wird.
Dieser Aktionsplan ist kein starrer Handlungsleitfaden, sondern versteht sich als Instrument, mit dem die Entwicklung des Inklusionsprozesses in der Stadt Duisburg kontinuierlich überprüft, optimiert und um neue Themen- und Handlungsfelder erweitert wird. Diesen Prozess erfolgreich zu gestalten, kann allerdings nur gemeinsam gelingen, weshalb alle Duisburgerinnen und Duisburger aufgerufen sind, den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft aktiv mitzugestalten. In diesem Sinne:
Gemeinsam für Inklusion in Duisburg!
Ihr
Sören Link
Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
Gesetzliche Grundlagen
Inklusion ist das zentrale Leitmotiv der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK), dem Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Die ausführliche Bezeichnung der UN-BRK lautet: "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Convention on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD) vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO. In Kraft getreten am 03.05.2008.
Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Menschenrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung konkretisiert, d.h. dieser muss in der Regel von den verschiedenen teilnehmenden Staaten ratifiziert werden, bevor er in Kraft treten kann. Am 24.02.2009 erfolgte die Ratifizierung (gesetzliche Verankerung) durch die Bundesregierung Deutschland und auf Beschluss des Deutschen Bundestages ist die UN-BRK am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten.
Die UN-BRK greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück. Sie formuliert zentrale Bestimmungen für die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung. Dabei schafft die UN-BRK keine Sonderrechte, sondern sie konkretisiert und spezifiziert die allgemein gültigen Menschenrechte aus der Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung.
Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung sollen von Beginn an in alle Lebensbereiche, von
- der Arbeit über die Bildung,
- der Gesundheit und der Pflege, o der persönlichen Mobilität,
- Themenbereichen wie das Bauen und Wohnen sowie
- der politischen Teilhabe
- gleichberechtigt einbezogen werden.
Neben der UN-BRK gab und gibt es weitere gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. So heißt es seit der Änderung Anlage zur DS 16-0791 Seite 14 von 55 des Grundgesetzes (GG) vom 27.10.1994 die am 15.11.1994 in Kraft trat in Artikel 3 Absatz 3 GG: "…Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden…"
Weitere nicht abschließend aufgeführte Rechtsvorschriften zu den Belangen von Menschen mit Behinderung sind folgende:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) - Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"
- Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen (z.B. Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen - IGG NRW)
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
- Landesverordnung in Nordrhein-Westfalen: Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung CW VO)
Aktuelle Gesetzesvorhaben zur Übernahme der allgemeinen Anforderungen und Grundsätze der UN-BRK in Bundes- und Landesrecht:
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGSV)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
Handlungsfelder
Alle Teilhabefelder des Sozialberichtes 2014 werden in den Blick genommen und entsprechend in einer einheitlichen Gliederung erfasst und analysiert.
Struktur und Aufbau der einzelnen Handlungsfelder
Zu den einzelnen Handlungsfeldern sind bzw. werden die gesetzlichen Grundlagen, die statistische Basis, die Herausforderungen, die Ziele und die neu umzusetzenden Maßnahmen [soweit möglich, einschließlich der Vergleichswerte, an denen messbar ist, wie sich die Teilhabe (Stichwort: Wirkungsgrad) entwickelt beschrieben.
Darüber hinaus sollen die Beteiligungsprozesse, die jeweiligen Verantwortlichkeiten, der jeweilige Zeitrahmen sowie die finanziellen Auswirkungen (Stichwort: Ressourcenaufwand) erfasst werden. Soweit möglich werden weiterführende Quellen und Literaturverzeichnisse angegeben.
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Übersicht über die einzelnen Handlungsfelder
Für Erläuterungen zu den Handlungsfeldern bitte den jeweiligen Link anklicken.
Handlungsfeld 1: Familie und soziales Netz
Handlungsfeld 2: Bildung und AusbildungPDF-Datei82,76 kB
Handlungsfeld 3: Erwerbsarbeit und Einkommen
Handlungsfeld 4: Alltägliche LebensführungPDF-Datei89,77 kB
Handlungsfeld 5: Gesundheit
Handlungsfeld 6: Freizeit, Kultur und Sport
Handlungsfeld 7: Sicherheit und Schutz vor Gewalt
Handlungsfeld 8: Politik und Öffentlichkeit
Handlungsfeld 9: Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit zur UN-BRKPDF-Datei60,42 kB
Sofern es noch keine Verlinkung gibt, werden diese Themen zu einem späteren Zeitpunkt, also im Zuge des weiteren Inklusionsprozesses (Fortschreibung des "Duisburger Aktionsplan Inklusion") aufgegriffen.
Liste der aktuellen Inklusionsmaßnahmen (nach Nummern)
Für Erläuterungen zu den Maßnahmen bitte die jeweilige Maßnahme anklicken.
Maßnahme 01
Maßnahme 02
Maßnahme 03
Maßnahme 04
Maßnahme 05
Maßnahme 06
Maßnahme 07
Maßnahme 08
Maßnahme 09
Maßnahme 10
Liste der aktuellen Inklusionsmaßnahmen (nach Titel)
Für Erläuterungen zu den Maßnahmen bitte den jeweilige Titel anklicken.
Barrierefreiheit in der Verkehrsinfrastruktur und deren QualitätsstandardsPDF-Datei57,57 kB (Maßnahme 5)
Bewusstseinsbildung am Internationalen Tag der Menschen mit BehinderungPDF-Datei76,94 kB (Maßnahme 10)
Dritte Fortschreibung Nahverkehrsplan der Stadt DuisburgPDF-Datei59,63 kB (Maßnahme 6)
Fortschreibung Inklusiver SchulentwicklungsplanPDF-Datei58,94 kB (Maßnahme 3)
Handlungsforum "Duisburg als inklusive Bildungsstadt"PDF-Datei66,85 kB (Maßnahme 1)
Inklusionsberatung in SchulenPDF-Datei102,13 kB (Maßnahme 4)
Online-Wegweiser Inklusion im GeodatenmanagementPDF-Datei56,53 kB (Maßnahme 8)
Sensibilisierung und Schulung von Personal bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von KindernPDF-Datei57,67 kB (Maßnahme 2)
Sprechstunde für Gehörlose des Amtes für Soziales und WohnenPDF-Datei47,75 kB (Maßnahme 9)
Qualitätsstandards für Barrierefreies Bauen und Planen für öffentlich zugänglich bauliche AnlagenPDF-Datei55,50 kB (Maßnahme 7)
Sozialberichterstattung
Mit der Beschlussvorlage DS 15-0535 "Sozialbericht 2014 Stadt Duisburg, Teilhabecheck zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg" wurde der Oberbürgermeister beauftragt, notwendige Strategien zu entwickeln und Maßnahmen einzuleiten, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen in der Stadt Duisburg ermöglichen.
Wie ist es zur Sozialberichterstattung gekommen?
Laut der vorgenannten Beschlussvorlage zielt die "…Sozialberichterstattung…" allgemein darauf ab, Politik und Verwaltung sowie die Öffentlichkeit über Lebenslagen, Wandel und Ungleichheit von Wohlfahrt und Lebensqualität sowie Strukturen, Probleme und Entwicklungstrends von Gesellschaften regelmäßig und auf einer zuverlässigen Grundlage zu informieren…" (siehe DS 15-0535, Seite 2, letzter Absatz).
Die allgemeine Sozialberichterstattung geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 22. Februar 2005 zurück. Im Rahmen der damaligen Haushaltsberatungen wurde vor dem Hintergrund der knapper werdenden finanziellen Ressourcen und der gleichzeitig wachsenden sozialen Probleme mehrheitlich beschlossen, einen "…Sozialbericht unter wissenschaftlicher Begleitung…fertigen zu lassen, der Aufschluss darüber geben soll, wo genau die besonderen sozialen Probleme dieser Stadt liegen und wie in Zukunft Mittel effektiver eingesetzt werden können…" (siehe Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 22.02.2005, TOP 2, DS 05-0973, Seite 7-9).
Das Amt für Soziales und Wohnen hat seit dem Jahr 2007 bis heute insgesamt fünf Sozialberichte zu den verschiedenen Schwerpunktthemen (unter anderem "Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen"; "Handlungskonzept WohnVision Duisburg"; "Prekäre Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Duisburg") veröffentlicht. Im ersten Sozialbericht wurde eine umfangreiche sozialräumliche Analyse der Duisburger Stadtteile durchgeführt und im nunmehr vorliegenden fünften Sozialbericht wurde über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg berichtet. Dieser Sozialbericht ist als eine wichtige Grundlage des weiteren Inklusionsprozesses in Duisburg anzusehen.
Wie ist es zum Thema Inklusion im Sozialbericht 2014 gekommen?
Im November 2008 wurde in einer gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses der zweite Sozialbericht vorgestellt und der vorgeschlagenen Fortführung der Sozialberichterstattung mit den drei Schwerpunktthemen in der Reihenfolge "Wohnraumversorgungskonzept", "Kinder- und Jugendarmut" und anschließend die "Situation der Menschen mit Behinderungen" zugestimmt (siehe Niederschrift der gemeinsamen öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 10.11.2008, TOP 1, DS 08-1781, Seite 6-9).
Die Sozialberichterstattung wurde in den Folgejahren aufgrund der schwierigen Haushaltsituation zeitlich verschoben und mit der ursprünglich für Frühjahr 2010 angedachten Berichterstattung zur Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung konnte daher erst im Jahr 2014 begonnen werden (siehe Drucksachen DS 11-1086 und DS 11-1836 zum Haushaltssicherungskonzept 2010/Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses sowie DS 13-0654 zum Sozialbericht 2014).
Am 7. Dezember 2015 wurde mit der Beschlussvorlage DS 15-0535 "Sozialbericht 2014 Stadt Duisburg ,Teilhabecheck zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg" der nunmehr fünfte Sozialbericht in der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit und des Beirates für Menschen mit Behinderungen sowie des Seniorenbeirates vorgestellt und in erster Lesung beraten. Der Rat der Stadt Duisburg hat den Sozialbericht 2014 in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 einstimmig beschlossen (siehe Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt am 29.02.2016, TOP 32, DS 15-0535, Seite 78).
Was ist das Besondere an dem Sozialbericht 2014?
Mit der vom Amt für Soziales und Wohnen vorgenommenen Sozialberichterstattung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung wurde eine neue Systematik der Berichterstattung nach dem Vorbild des Bundesteilhabeberichtes (Lebenslagenorientierung) gewählt und da ist Duisburg - wie die verantwortliche Leiterin des Forschungsprojektes Frau Prof. Dr. Elisabeth Wacker von der Technischen Universität München (TUM) hervorhob - deutschlandweit Pionierin in dieser Angelegenheit, auch wenn durch den Sozialbericht 2014 nicht alle für den Inklusionsprozess in Duisburg relevanten Fragen beantwortet und geklärt werden konnten.
Mit dem vorliegenden Sozialbericht 2014 wurde erstmals der IST-Zustand der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg entlang der Teilhabefelder
- Familie und soziales Netz,
- Bildung und Ausbildung,
- Erwerbsarbeit und Einkommen,
- alltägliche Lebensführung (Wohnen; Mobilität; Öffentlicher Raum; Information und Kommunikation; Pflege)
- Gesundheit,
- Freizeit, Kultur und Sport,
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt,
- Politik und Öffentlichkeit
erhoben und bietet damit eine wissenschaftliche Basis und einen grundlegenden Baustein für die Umsetzung der Inklusion in der gesellschaftlichen Realität in Duisburg für den weiteren Duisburger Inklusionsprozess. Es werden Grundlagen in Form von Zahlen, Daten und Fakten bereitgestellt, die die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg auch messbar machen.
Der Sozialbericht 2014 zeigt also auf, in welchen Lebenslagen (zum Beispiel im Bereich von Bildung und Ausbildung, Erwerbsarbeit und Einkommen, Freizeit, Kultur und Sport oder aber auch im Kontext der alltäglichen Lebensführung) Handlungsbedarf besteht. Dabei wurde die gesamtstädtische Ebene und - soweit möglich - die bezirkliche Ebene betrachtet. So wurden zum Beispiel die Bereiche Frühförderung, Kita-Plätze, Schulangebote, stationäre Wohnangebote sowie die Barrierefreiheit der Bürger-Service-Stationen (BSS) einer kleinräumigen Betrachtung unterzogen.