Inklusion
Wie kann ein Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft gelingen?
Eine Antwort darauf soll der Leitgedanke der "Inklusion" geben.
Hierbei geht es darum, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich in allen Lebensbereichen zusammen leben können. Egal ob in der Schule, der Kirche, der Stadt oder dem Verein. Auf Grundlage dieser Idee ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entstanden. Sie wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet und ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Durch die Unterzeichnung dieses völkerrechtlichen Vertrages verpflichtet sich Deutschland, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ziel der UN-BRK ist eine inklusive Gesellschaft.
Um das Thema Inklusion in allen Lebensbereichen in Duisburg zu stärken und die Umsetzung der UN-BRK zu forcieren, hat Oberbürgermeister Sören Link die gesamtgesellschaftliche Aufgabe "Inklusion - Teilhabe für Alle" in seiner unmittelbaren Zuständigkeit angesiedelt: Im Dezernat des Oberbürgermeisters wurde das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit federführend mit der strategischen Umsetzung der UN-BRK beauftragt und dort ein Team Inklusion gebildet.
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