Die Inhalte des Flächennutzungsplans
Der FNP stellt im Wesentlichen bestehende und neue Bauflächen und Baugebiete dar, die dazu dienen, den zukünftigen Flächenbedarf für Wohnen und Wirtschaft, aber auch für Einrichtungen des Gemeinbedarfs zu decken. Die Darstellungen sind das Ergebnis eines umfassenden Planungs- und Abwägungsprozesses, welcher die seitens des Regionalverbandes Ruhr ermittelten Flächenbedarfe für Wohnen und Gewerbe berücksichtigt. Eine zentrale Herausforderung für die Stadtentwickler war die starke industrielle Prägung Duisburgs und daraus resultierende konkurrierende Nutzungskonflikte und Entwicklungshemmnisse. Viele Flächen sind bereits genutzt, für verbleibende Flächenreserven bestehen Nutzungskonkurrenzen – zwischen Wohnraum, Gewerbe, Erholung und Naturschutz. Deshalb wurde im Planungsprozess sorgfältig abgewogen, welche Nutzungen wo sinnvoll und machbar sind. Eine Besonderheit des Duisburger FNPs ist das Prinzip der Entfeinerung. Das bedeutet, dass Flächen erst ab einer Größe von zwei Hektar dargestellt werden. Sind sie kleiner als zwei Hektar, gehen sie in der umgebenden Nutzungsstruktur auf. Durch die Entfeinerung besteht mehr Spielraum für die Bebauungsplanung: Sie kann die Vorgaben des FNPs gezielt und ortsbezogen konkretisieren – im Einklang mit dem übergeordneten FNP.
Was bedeutet das im Ergebnis für den neuen FNP?
- Der ermittelte Bedarf an neuen Flächen für Wohnen und Gewerbe kann mit dem FNP nicht vollständig gedeckt werden.
- Deshalb setzt der FNP auf eine clevere Nutzung vorhandener Flächenpotentiale – mit möglichst hoher Bebauungsdichte an geeigneten Standorten. Dadurch können auf den beschlossenen Entwicklungsflächen mehr Wohneinheiten untergebracht werden und der zukünftige Wohnraumbedarf ggf. auch auf weniger Fläche gedeckt werden.
- Der Fokus liegt auf der sogenannten „Innenentwicklung“: Das heißt, brachliegende Flächen innerhalb des Siedlungsraums sollen vorrangig wiederbelebt und weitergenutzt werden.
- Rund 75 % der neuen Bauflächen liegen auf solchen bereits genutzten Arealen – etwa ehemalige Industrieflächen oder Bahngelände.
- Dieser Ansatz des Flächenrecyclings wurde in der Vergangenheit - insbesondere auch für gewerbliche Nutzungen - bereits erfolgreich in Duisburg umgesetzt.
- Ergänzend sieht der FNP einzelne neue Bauflächen am Rand bestehender Siedlungen vor, um weitere Entwicklungsmöglichkeiten zur Deckung des Bedarfs anzubieten.
Der neue Flächennutzungsplan wurde am 24.02.2025 vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen. Am 25.08.2025 wurde der Flächennutzungsplan von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Am 31.10.2025 erfolgte die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg.
Da gesetzliche Rahmenbedingungen aber auch örtliche Bedarfe und Herausforderungen sich verändern, wird es notwendig bleiben, den FNP auch zukünftig anzupassen und bei Bedarf Änderungsverfahren durchzuführen. So können wir auf neue Entwicklungen reagieren.
Rückblick - Der Weg zum FNP
Bereits im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt die Neuaufstellung des FNPs beschlossen. Der bislang wirksame FNP aus dem Jahr 1986 hatte – u. a. bedingt durch stadt- und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen – seine Steuerungs- und Ordnungsfunktion verloren. Der neue FNP fußt einerseits auf Fachkonzepten verschiedener Fachbereiche aus der Stadtverwaltung, andererseits auf einem umfassenden informellen Planungs- und Beteiligungsprozess der Jahre 2008 bis 2015. In diesem Zeitraum wurde gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachakteuren, Interessensvertretern sowie der Stadt- und Bezirkspolitik die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 erarbeitet. Diese besteht zum einen aus der Strategie für Wohnen und Arbeiten, zum anderen aus Teilräumlichen Strategiekonzepten. Die Strategie für Wohnen und Arbeiten beinhaltet Zukunftsbilder und gesamtstädtische strategische Ziele der Stadtentwicklung. In den Teilräumlichen Strategiekonzepten werden diese Ziele thematisch bzw. integriert verräumlicht. Die Strategie für Wohnen und Arbeiten wurde im Jahr 2011, die Teilräumlichen Strategiekonzepte im Jahr 2015 vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen. Gemeinsam bildeten sie die Grundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans.