Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der neue Flächennutzungsplan wurde am 24. Februar 2025 vom Rat der Stadt beschlossen.
Damit dieser rechtswirksam werden kann, ist nun noch die Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen und bekannt zu machen.
Der momentan immer noch gültige FNP datiert aus dem Jahr 1986. Dass eine Planung von vor beinahe 40 Jahren den Anforderungen von heute nicht mehr gerecht werden kann, liegt auf der Hand.
Mit der FNP-Neuaufstellung bekundet die Stadt Duisburg ihren planerischen Willen für die gesamtstädtische städtebauliche Entwicklung und zeigt auf, für welche Flächen sie eine bauliche Entwicklung anstrebt und welche Flächen von einer Bebauung freizuhalten sind. Zugleich benennt sie die anzustrebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen und legt die Verteilung der verschiedenen Nutzungsarten über das Stadtgebiet fest. Als Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung sorgt der FNP dafür, dass sich die kleinräumigen städtebaulichen Planungen in ein gesamtstädtisches Ordnungssystem einfügen. Bebauungspläne sind aus dem FNP zu entwickeln.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren gemäß Baugesetzbuch. Die hier geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden dient dazu, die für die Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen erforderliche Kenntnis über möglichst alle relevanten Belange zu erhalten, um so zu einem sachgerechten Ausgleich der Interessens- und Nutzungskonflikte im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens zu gelangen.
Die Beschlussvorlage und der neue FNP können hier eingesehen werden:
Flächennutzungsplan - Beschlussvorlage
Im Geoportal der Stadt Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie zudem eine interaktive Karte zum Flächennutzungsplan-Entwurf und weiteren Fachinformationen aufrufen.