Ich bin krank. Was nun?
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Unterricht
Grundsätzlich gilt, dass alle Teilnehmenden verpflichtet sind, dem Studieninstitut mitzuteilen, wenn sie nicht am Unterricht teilnehmen können, sich verspäten oder den Unterricht vorzeitig verlassen müssen. Die Teilnehmenden, die für den Lehrgang freigestellt werden und/oder den Lehrgang auf Kosten ihres Arbeitgebers/Dienstherrn besuchen, sind diesem ebenfalls zur Auskunft verpflichtet. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen (geplant oder ungeplant) nicht am Unterricht teilnehmen können, senden Sie bitte eine E-Mail an studieninstitutstadt-duisburgde. Bitte geben Sie zwingend Ihren vollständigen Namen, Ihre Kursbezeichnung und – wenn möglich – die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an.
Lehrgangsklausur
Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, an einer Lehrgangsklausur teilzunehmen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Beginn der Klausur mitteilen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an studieninstitutstadt-duisburgde unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der Kursbezeichnung, des Fachs und dem entsprechenden Namen der Lehrkraft. Fügen Sie einen Nachschreibeantrag bei. Sie sind verpflichtet - spätestens am 3. Tag nach der jeweiligen Klausur - einen geeigneten Nachweis (Attest bzw. Befreiung) vorzulegen.
⇒⇒ Wichtig: Sollten Sie den Nachweis nicht oder verspätet einreichen, wird Ihre Klausur mit 0 Punkten gewertet. Sie erhalten hierüber keine gesonderte Aufforderung/Benachrichtigung.⇐⇐
Sie können nur dann an einer Nachschreibeklausur teilnehmen, wenn Sie sich rechtzeitig angemeldet haben und einen geeigneten Beleg (ärztliches Attest/Befreiung) eingereicht haben. Nach Antragstellung wird Ihnen der nächstmögliche Nachschreibetermin zugeteilt. Auch für den Nachschreibtermin gelten vorgenannte Regelungen bei Verhinderung.
Zwischen-/Abschlussprüfung, Modulprüfung, praktische Prüfung
Ist ein Prüfling durch Krankheit an der Ablegung der Prüfung oder einzelner Prüfungsabschnitte verhindert, so hat er die Information unverzüglich den zuständigen Prüfungskoordinatoren per E-Mail mitzuteilen und er hat dies durch ein ärztliches Zeugnis (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) nachzuweisen. Spätestens am 3. Tag nach der jeweiligen Prüfung muss der Nachweis beim Studieninstitut vorliegen.
Zudem sind Sie verpflichtet, mit den Prüfungskoordinatoren per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um den weiteren Prozess (u. a. insbesondere die Gesundmeldung) abzustimmen. Sollte eine konkrete Abstimmung noch nicht möglich sein, sind Sie dazu verpflichtet, sich regelmäßig nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen.
Zudem bitten wir darum, persönliche Besonderheiten im Hinblick auf die Klausur (z. B. Nachteilsausgleich) nochmals explizit mitzuteilen.
Sonderregelungen während der Krankheit
Sie möchten trotz ärztlicher Krankschreibung am Unterricht oder auch an Lehrgangsklausuren teilnehmen?
Grundsätzlich haben Sie bei einer Erkrankung eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn und dem Studieninstitut selbst. Sobald uns diese Information vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie weder am Unterricht noch an einer Lehrgangsklausur teilnehmen. Dies hat einerseits versicherungstechnische Gründe und andererseits dient die ärztliche Krankschreibung Ihrer persönlichen Genesung, die bei Nichtbeachtung eventuell gefährdet wird.
Für den Fall, dass Ihr Krankheitsbild eine Teilnahme dennoch erlaubt, ist dies nur möglich, wenn Sie zuvor Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin gehalten haben. Wir benötigen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die schriftliche Einverständniserklärung Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn. Beides müssen Sie - vorab - per E-Mail an studieninstitutstadt-duisburgde einreichen. Andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Vorgenannte Verfahrensweise ist auch beim Mutterschutz anwendbar bzw. zu beachten.