Planfeststellungverfahren für den Neubau der Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat am 23. August 2024 bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Planfeststellung für den Neubau der Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) beantragt. Daher wurde die Stadt Duisburg zu diesem Vorhaben angehört.
Freitag, 29. November 2024 | Stadt Duisburg - Der Stadt Duisburg ist bewusst, welchen Beitrag der Bau einer Wasserstoffleitung durch das Duisburger Stadtgebiet zu einer erfolgreichen Energiewende leisten kann. Daher wird das Vorhaben der OGE vor diesem Hintergrund grundsätzlich unterstützt. Allerdings kann die Stadt Duisburg als Grundstückseigentümerin und Inhaberin der Planungshoheit nicht hinnehmen, dass sie durch den Leitungsbau in ihren eigenen Rechten eingeschränkt wird und nachteilig in der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben betroffen ist.
Oberbürgermeister Sören Link bezieht deshalb Stellung: „Die geplante Wasserstoff-Pipeline von Dorsten nach Hamborn ist als Energiequelle für die Industrie und den Technologiefortschritt vor Ort wichtig. Dass die Trasse insbesondere in den Bereichen Driesenbusch und Ruloffsbusch durch Landschaftsschutzgebiete führen soll, ist für mich aber nicht hinnehmbar. Angesichts immer stärker werdender Hitzebelastung in Ballungsräumen sind Planungen wie die vorliegenden mit uns nicht zu machen. Ich fordere Open Grid Europe als Bauherr daher nachdrücklich dazu auf, sich bei der Trassenführung an bereits vorhandenen Wegen und Straßen auszurichten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen hier dem übergeordneten Ziel des Klimaschutzes weichen. Meine Erwartung ist klar: Eingriffe in die Waldbereiche sind weitestgehend zu vermeiden. Das haben wir als Stadt auch in unserer Stellungnahme unmissverständlich klargemacht.“
Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantragte Leitungstrasse verläuft in Teilabschnitten, insbesondere im Ruloffsbusch sowie Driesenbusch, über Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Duisburg befinden. Bei den Flächen des Driesenbusch und des Ruloffsbusch handelt es sich um ökologisch hochwertige Waldbestände auf natürlich gewachsenem Boden, die als Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan der Stadt Duisburg ausgewiesen sind. Diese wertvollen Waldbestände sind für die klimatische Regeneration und Erholung der Bevölkerung im Duisburger Norden von entscheidender Bedeutung.
Da die Planung der OGE eine Querung dieser Waldgebiete zumeist außerhalb des Bestandswegenetzes vorsieht, würden dadurch über 40.000 m² Waldflächen gerodet, von denen rund 8.000 m² dauerhaft in eine andere Nutzungsart umgewandelt würden. Die beantragte Trassenführung hätte somit eine wahrnehmbare und irreversible Zerschneidung der zusammenhängenden Waldstrukturen und des innerstädtischen und regionalen Grünzuges zur Folge.
Die beantragte Planung wird - insbesondere für die Bereiche Ruloffsbusch und Driesenbusch – durch die Stadt Duisburg abgelehnt und eine alternative Trassenführung, die sich an den bestehenden Wegen orientiert, gefordert. Hierzu wurde seitens der Stadt Duisburg auch Kontakt zur OGE aufgenommen und ein Gespräch zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung im Interesse aller Beteiligten angeboten.