A 59: Stadt nimmt Stellung zum beantragten vorgezogenen Bau der Berliner Brücke

Die Autobahn GmbH hat beim Fernstraßenbundesamt, das für das Planfeststellungsverfahren der A 59 zuständig ist, den vorgezogenen Bau der Berliner Brücke und der dazugehörigen Bauwerke im Autobahnkreuz Duisburg beantragt. Und zwar bereits vor dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss, der noch aussteht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Stadt Duisburg zu dem Antrag angehört werden muss. Der Rat der Stadt Duisburg soll in seiner nächsten Sitzung über diese Stellungnahme entscheiden.

Donnerstag, 28. November 2024 | Stadt Duisburg - Klar ist: Wie schon beim Erörterungstermin im April 2024 verdeutlicht, hält die Stadt Duisburg weiter an ihren Forderungen aus der Gesamtstellungnahme fest: Tunnel- statt Brückenlösung für den Ausbau der A59. Die Stadt verweist abermals auf die rechtlichen Bedenken zur Gesamtplanung. Die Bedeutung einer intakten und für den Verkehr tragfähigen Berliner Brücke ist der Verwaltung sehr wohl bewusst, dennoch kann keine Zustimmung zur beantragten, vorläufigen Anordnung für den Bau der Teilbauwerke erfolgen.

Oberbürgermeister Sören Link: „Wir werden der vorläufigen Anordnung nicht zustimmen. Das käme vorauseilend einem generellen Einverständnis zum Ausbau der A59 in Hochlage gleich, den wir entschieden ablehnen. Das Leben und der Alltag vieler Duisburgerinnen und Duisburger wären auf Jahrzehnte massiv belastet und eingeschränkt. Für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur wäre auch nichts gewonnen - im Gegenteil. Und dieser Umstand ist für mich, Duisburg und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar. Bessere Alternativen liegen auf dem Tisch und denen gilt es sich jetzt mit politischem Gestaltungswillen zu widmen.“

Das Fernstraßenbundesamt ist bei seiner Entscheidung über den Antrag auf vorläufige Anordnung zwar gesetzlich nicht an die Ablehnung der Stadt Duisburg gebunden, dennoch hofft auch Martin Linne als Dezernent für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport, auf die Einsicht bei der Planfeststellungsbehörde: „Um den von der Stadt Duisburg geforderten Autobahnausbau in Tunnel- bzw. Troglage mit Überdeckelung nicht bereits vor Durchführung der Machbarkeitsstudie auszuschließen, kann von Seiten der Stadt Duisburg keine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden. Eine solche Genehmigung sowie deren bauliche Umsetzung würde die Fortführung der Trasse in Tieflage nicht mehr zulassen.“

Der Oberbürgermeister und der Beigeordnete betonen dabei, dass es durchaus Alternativen geben kann. Auch die Stadt Duisburg ist seit Jahren an der schnellstmöglichen Erneuerung der Berliner Brücke interessiert. Soweit sich der Antrag der Autobahn GmbH auf den Bereich bis zur Meidericher Hafenbahn am derzeitigen Betriebshof der Wirtschaftsbetriebe Duisburg beschränken würde, stünde einer Zustimmung der Stadt nichts im Wege. Diese Lösung würde eine Umsetzung des Autobahnausbaus nach Norden sowohl in der jetzigen Hochlage als auch in der von der Stadt Duisburg verfolgten Tieflage in Meiderich und Hamborn ermöglichen.

Sofern der Rat der beabsichtigten Stellungnahme zustimmt, wird diese umgehend an das Fernstraßenbundesamt übermittelt.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation