Zinsbescheide zur Gewerbesteuer werden verschickt Mehr als 6.000 Zinsbescheide werden von der Stadt Duisburg verschickt

Gewerbesteuerpflichtige erhalten ab Anfang Dezember Zinsbescheide. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die Höhe des bisherigen Zinssatzes von 6 Prozent pro Jahr von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach der Abgabenordnung beanstandet wurde, sind die Zinsfestsetzungen zur Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren vorläufig erfolgt bzw. wurden ausgesetzt.

Donnerstag, 30. November 2023 | Stadt Duisburg - Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Vollverzinsung der Gewerbesteuer neu geregelt. Demnach beträgt der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen monatlich nun 0,15 Prozent (1,8 Prozent pro Jahr). Die Regelung gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 und ist rückwirkend in allen offenen Fällen anzuwenden. Bis zum 31. Dezember 2018 verbleibt es bei der bisherigen Zinshöhe.

Die komplexe Neuregelung erforderte umfangreiche Programmierungsarbeiten, die nun abgeschlossen sind. Die Änderung und Nachholung von Zinsfestsetzungen erfolgen von Amts wegen, hierfür ist kein separater Antrag erforderlich. Zinsen, die bislang vorläufig festgesetzt waren, werden bei Änderungsbedarf korrigiert. Die bisher ausgesetzten Verzinsungen werden nachgeholt.

Bei Fragen bezüglich der Berechnung der Zinsen können sich die Betroffenen über die in den Bescheiden angegebene Telefonnummer an den Fachbereich wenden. Wegen einer Vielzahl von Rückfragen kann die telefonische Erreichbarkeit allerdings nicht immer gewährleistet werden. Eine Kontaktaufnahme kann deshalb auch per E-Mail an steuerveranlagungstadt-duisburgde erfolgen. Auch hier kann es zu einer verzögerten Beantwortung kommen.

Die Stadt Duisburg ist bemüht, Erstattungen möglichst zeitnah nach Versand der Bescheide vorzunehmen. Aufgrund der hohen Zahl der zu erteilenden Bescheide kann es gleichwohl zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltung bittet deshalb schon jetzt um Verständnis.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation