Öffentlichkeitsbeteiligung Teilaufhebung 1276 –Röttgersbach– „Im ZebraPark“

Der Planentwurf zur Teilaufhebung Nr. 1276 –Röttgersbach– „Im ZebraPark“ liegt von Dienstag, 20. April, bis einschließlich 25. Mai öffentlich aus. Ziel der Teilaufhebung ist die Umwandlung der in der Mitte befindlichen Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 687 von Sondergebiet – Großflächige Einzelhandelsbetriebe, Baumarkt/Gartencenter, Möbelmarkt/Einrichtungsmarkt, Kfz-Fachmarkt – in ein nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO zu beurteilendes Gewerbegebiet.

Montag, 12. April 2021 | Stadt Duisburg - Mit der Teilaufhebung wird der Nachfrage an Gewerbegebietsflächen Rechnung getragen. Der Planentwurf kann in dem vorgenannten Zeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und können beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.

Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Termine zur Einsichtnahme sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203/283-5611 (oder per Email an c.beierstadt-duisburgde) innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation